Wie lange darf ich auf der Arbeit fehlen (Ausbildung)
Hallo ich mache eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin.
Ich werde ende des Monats operiert und werde dann 14 Tage krankgeschrieben sein, der Arzt meinte, wenn ich mich früher fit fühle darf ich auch früher wieder gehen.
Um für die Prüfung zugelassen zu werden darf ich eine gewisse Fehlzeit nicht überschreiten.
Habe mal was kopiert:
http://www.buzer.de/gesetz/6634/a94370.htm
Auf die Dauer einer Ausbildung nach § 4 Abs. 1 werden angerechnet
Urlaub, einschließlich Bildungsurlaub, oder Ferien,
Unterbrechungen durch Krankheit oder aus anderen, von der Schülerin oder dem Schüler nicht zu vertretenden Gründen bis zu 10 Prozent der Stunden des Unterrichts sowie bis zu 10 Prozent der Stunden der praktischen Ausbildung nach Maßgabe der nach § 8 erlassenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege und
Unterbrechungen wegen Schwangerschaft bei Schülerinnen; die Unterbrechung der Ausbildung darf einschließlich der Fehlzeiten nach Nummer 2 eine Gesamtdauer von 14 Wochen nicht überschreiten.
Die zuständige Behörde kann auf Antrag auch über Satz 1 hinausgehende Fehlzeiten berücksichtigen, soweit eine besondere Härte vorliegt und das Erreichen des Ausbildungsziels durch die Anrechnung nicht gefährdet wird. Freistellungsansprüche nach dem Betriebsverfassungsgesetz, dem Bundespersonalvertretungsgesetz oder den Landespersonalvertretungsgesetzen bleiben unberührt.
Die paktischen Stunden sind 2500 Stunden und theoretischen 2100 Stunden
Ich werde im praktischen Teil fehlen.
Woher wieß ich jetzt wieviel Tage das sind? Da steht nur 10% des Unterrichts und 10% der praxis darf man nicht fehlen
7 Antworten
Wieviele Stunden das wären kann ich dir nicht sagen, aber bei meiner Ausbildung hat meine Praxisbegleiterin mir von einem ähnlichen Problem erzählt. Sie hatte sich das Bein gebrochen und konnte deswegen min 6 Wochen nicht arbeiten. Trotzdem konnte sie die Prüfung machen. Aber das lag auch daran, dass sich iht Dozent sehr für sie eingesetzt hat. Aber bei zwei Wochen brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Das ist auf jeden Fall noch unter der Grenze!
10 % sind hier 25 bzw 21 , wenn Adam Riese recht hat.
Rede am besten mal mit deinem chef oder chefin oder der ausbildern die kennen sich aus und wenn du zu viele fehltage hast muss wahrscheinlich verlängert werden
Du solltest dich umgehend mit deinen Ausbildern in Verbindung setzen. Diese können dir die richtigen Antworten geben und kennen deinen Leistungsstand. Diese haben auch Kontakte zur IHK und können im Zweifelsfall nachfragen.
LG
14 Tage sind im Normalfall kein Problem.
Wenn du Bedenken hast, solltest du dich mit der IHK und/oder
deinem Ausbilder in Verbindung setzen.
Die können dir genaueres dazu sagen.