Wie lange speichert der ehemalige Hausarzt die Patientenakte?
Hallo, vor ca. 2-3 Jahren habe ich meinen Hausarzt gewechsel, ich brauche aber für die Bewerbung bei der Polizei eine Hausärztliche Bescheinigung für 5 Jahre. Mein neuer Hausarzt hat aber nur Informationen für 2 bis 3 Jahre von mir und deshalb lautet meine Frage, wie lange der ehemalige Hausarzt die Akte speichern muss oder ob er sie nach dem Wechsel direkt löschen kann.
3 Antworten
Patientenakten sind rechtliche Dokumente.
Insofern gibt es Aufbewahrungsfristen. Sie liegen bei mindestens zehn Jahren.
Geregelt ist das in § 630f Abs. 3 BGB.
Wobei zu unterscheiden ist: Aufbewahrungsfrist für Patientenkartei(kürzer) und für Röntgenbilder(länger) . Es hat sich auch vor ca. 2 Jahren die Aufbewahrungspflicht des Zahnarztes (zum Vorteil des Patienten) verlängert. Hier also ggf. genauer nachschlagen....
Das ist eine GuteFrage an Deinen alten Hausarzt. Du kannst sie gleich mit der Bitte verbinden, Dir die Unterlagen zukommen zu lassen.
Ich glaube nicht, dass die Sachen gelöscht werden. Du könntest ja auch 3 Jahre gesund sein und dann wieder zu ihm gehen, wenn Du krank bist.
Das steht nirgends in der Frage.
Die Aufbewahrungszeit beträgt zehn Jahre. (§ 630f Abs. 3 BGB)
Guten Morgen,
jeder Arzt ist verpflichtet, die Patientenunterlagen, 10 Jahr aufzubewahren. Also auch Dein Hausarzt.
Wenn er diese wirklich nicht mehr hat, dann hat er "geschlampt". Vielleicht hatte er auch keine "Lust" auf zusätzliche Arbeit!
Ruf nochmal in Deiner Praxis an und sag Deinem Arzt, dass Du dich erkundigt hast, dass er die Unterlagen noch haben muss!
Sollte er sie tatsächlich gelöscht haben o.ä., dann wende Dich an die Landesärztekammer, diese werden sich an Deinen Arzt wenden, da dies nicht sein darf und frag dort auch gleich, was Du jetzt machen kannst, weil Du ja die Unterlagen brauchst.
Liebe Grüsse!
Er hat seinen Hausarzt doch bereits darauf angesprochen, darum geht es doch. Dieser hat keine Unterlagen mehr von ihm!!