Wie oft kann meinen einen MDK-Termin zur Begutachtung der Pflegestufe absagen?
6 Antworten
Weshalb sollte der Pflegeantragsteller den Termin des MDK absagen?
Er möchte doch eine Leistung erhalten.
Wenn er den MDK nicht sehen will, weshalb hat er denn dann überhaupt Pflegegeld beantragt???
Dem MDK kann es doch egal sein, ab wann die Pflegeleistung gezahlt wird!
Ich glaube das geht nur mit einer sehr guten, nachvollziehbaren Begründung! Und soweit ich weiß geht es nur 1x in ganz besonderen Ausnahmefällen ist die Regelung anders. Sagst du den Termin einfach mal ab, ohne stichfeste Begründung, kannst du mit einer Sperrung der Gelder rechnen..
Zum absagen einer Pflegestufe geht nicht. Denn es gibt keine Pflegestufen mehr.
Seit 1.12017 nennt sich das jetzt Pflegegrad. Nur mal so nebenbei.
Wurde ein Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegekasse gestellt, so meldet sich der MDK schriftlich, oder telefonisch mind. 1 Woche vor dem geplanten Termin.
Ein Absage ohne wichtigen Grund, wie Klinikaufenthalt, Reha, Kur des Pflegebedürftigen oder Erkrankung der Pflegeperson ( das ist die die den Pflegebedürftigen versorgt und bei der Begutachtung anwesend sein sollte) ist nicht angeraten.
Denn ihr wollt etwas von der Pflegekasse, nicht umgekehrt.
Eine Absage kann evtl. 1-2 mal wegen wichtigem Grund erfolgen. Machst du das Spiel öfter, so steht der MDK, irgend wann unangemeldet vor der Tür um herauszufinden warum ständig absagen des Begutachtungstermines erfolgen.
Zum absagen einer Pflegestufe geht nicht. Denn es gibt keine Pflegestufen mehr.
Deine Information bezieht sich aber nur auf die gesetzliche Pflegeversicherung, bzw. um Pflegezusatzversicherungen die über eine Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Es gibt aber noch Pflegezusatzversicherungen die nicht über eine Krankenversicherung abgeschlossen wurden und heute noch Leistungen gemäß den vereinbarten Pflegestufen zahlen.
Dazu gehört z.B. der ehemalig Gruppenvertrag über den VDK der über die Hamburg-Mannheimer abgeschlossen wurde und derzeit über die ERGO betreut wird.
Nicht oft. Einmal auf jeden Fall, wenn die ihr Kommen sehr kurzfristig angekündigt haben, so dass man sich nicht entsprechend vorbereiten kann. (Und eine gute Vorbereitung ist bei diesen Terminen EXTREM wichtig!) Ein zweites Mal nur, wenn der Termin mit einer belegbaren und nachvollziehbaren Begründung storniert wird. (Lange gebuchter Urlaub oder Arzttermin, Beerdigung der Oma ....) Beim dritten mal spätestens können die euch mangelnde Kooperation unterstellen.
Der MDK Termin wird lange vorher angekündigt und deshalb finde ich es nahezu respektlos, wenn Du ihn absagst. Wer will was, von wem? Das würde ich nur im absoluten Ausnahmefall und nur mit einer wirklich sehr, sehr guten Begründung tun, eher gar nicht. Je mehr Du da rumeierst, desto unmotivierter wird der/die Gutachter*in sich mit Dir befassen.