MDK schreibt gesund, trotzdem arbeitsunfähig. Was kann man tun?

4 Antworten

Der MDK schreibt nicht gesund, sondern schätzt im Auftrag der Krankenkasse nur ein, wie lange die Arbeitsunfähigkeit noch gerechtfertigt erscheint. Dabei stützt er sich auf die vorliegenden Befunde. Nach dieser Einschätzung richtet sich die Krankenkasse natürlich.

Leider kommt es manchmal auch zu Fehlentscheidungen, weil dem MDK nicht alle sachdienlichen Unterlagen vorlagen. Wenn du weiterhin arbeitsunfähig bist, muss dein Arzt Widerspruch gegen das Gutachten des MDK einlegen.

Aufgrund des Widerspruchs wird der MDK erneut eingeschaltet und kommt aufgrund des medizinisch begründeten Widerspruchs durch den Atzt nicht selten zu einem anderen Ergebnis.

Es ist nicht im Sinne der Krankenkasse, dich zur Arbeit zu zwingen, wenn du dazu wirklich nicht in der Lage bist. Dein Arzt kennt dich besser als der Gutachter, er muss aber sofort handeln.

Solange keine endgültige Entscheidung vorliegt, muss die Krankenkasse zahlen.

Ashes791 
Beitragsersteller
 03.06.2018, 10:14

Okay super vielen Dank. Leider weigert sich dir Krankenkasse das Krankengeld zu bezahlen. So bin ich leider gezwungen so schnell wie möglich arbeiten zu gehen, das ich ja irgewo von Leben muss.

okieh56  03.06.2018, 11:56
@Ashes791

Dein Arzt muss Widerspruch einlegen, wenn er dich für arbeitsunfähig hält. Wenn du arbeiten gehen kannst, liegt die KK richtig!

johnnymcmuff  03.06.2018, 03:15

Der MDK schreibt nicht gesund, sondern schätzt im Auftrag der Krankenkasse nur ein, wie lange die Arbeitsunfähigkeit noch gerechtfertigt erscheint.

Ich weiß nicht woher Du das hast, ,eine persönliche Erfahrung ist da anders.

Die haben mir direkt:

Sie sind arbeitsfähig, gehen sie arbeiten oder machen sie sonstwas, Krankengeld bekommen sie definitiv nicht mehr.

Ashes791 
Beitragsersteller
 03.06.2018, 10:15
@johnnymcmuff

Leider ist das auch meine Erfahrung :(

okieh56  03.06.2018, 12:04
@johnnymcmuff

Ich habe das aus beruflicher Erfahrung. Ich war habe viele Jahre als Sachgebietsleiter für Krankengeld eng mit dem MDK zusammengearbeitet.

Der MDK ist für die KK beratend tätig, er entscheidet gar nichts, gibt nur Empfehlungen. Der Entscheidungsträger ist IMMER die Krankenkasse.

Bevor der MDK eine Einschätzung gibt, verlangt er immer eine Arztanfrage und medizinische Befunde, auf die er sich stützt. Es hängt also immer entscheidend vom behandelnden Arzt ab, zu welchem Ergebnis der MDK kommt.

Wenn der Arzt mit dem Gutachten nicht mitgeht, muss er es aus medizinischer Sicht anfechten. Dazu ist er als Vertragsarzt verpflichtet und er ist es den Patienten gegenüber schuldig.

Geht der Arzt aus Bequemlichkeit mit, bleibt dem Patienten keine andere Möglichkeit, als die Arbeitsfähigkeit zu akzeptieren - das ist aber nicht Sinn der Begutachtung und auch nicht im Sinne der KK, denn ein Rückfall kann viel teurer werden.

Nicht du musst in diesem Fall widerspruch einlegen, sondern dein Arzt.

Und geh zum Jobcenter oder Sozialamt, die müssen dir mit einem Darlehen helfen.

Ashes791 
Beitragsersteller
 03.06.2018, 20:44

Okay super vielen Dank.

Lese Dir das hier mal durch:

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/krankenversicherung/spontanheilung-der-mdk-schreibt-gesund/

Hier auch noch ein Link:

https://www.bild.de/ratgeber/2014/gesetzliche-krankenkassen/was-wenn-krankenkasse-zur-arbeit-zwingt-36640746.bild.html

Du kannst deinen Arzt um Rat fragen und Dich an die:

unabhängige Patientenberatung 

wenden.

Ashes791 
Beitragsersteller
 02.06.2018, 21:57

Super vielen Dank !

nein, dich unterstützt grad niemand. Fordere einen weiteren Gutachtertermin an. Bleib aktiv dran. Sonst machen die Ämter dich zu Altpapier

Ashes791 
Beitragsersteller
 02.06.2018, 20:56

Okay vielen Dank für die schnelle antwort !