Schwerbehindertenausweis nach Skoliose-OP?
Hallo,
ich habe gerade gelesen, dass man nach einer Versteifung von einem Großteil der Wirbelsäule einen Grad der Behinderung (GdB) von 50-70 (von insgesamt 100) bekommt. Ab 50 gibt es einen Schwerbehindertenausweis. Den würde ich gerne beantragen. Dazu hätte ich aber noch ein paar Fragen:
- Da muss ich mich ans Versorgungsamt wenden, oder?
- Ich bin von TH8-L3 (also 8 Wirbel) versteift. Ist das schon ein Großteil der Wirbelsäule (insgesamt 34 Wirbel)?
- Welche Ausgleiche würde ich da bekommen?
3 Antworten
Versorgungsamt ist richtig, die haben zumindest schon mal die Antragsformulare - und damit gehts dann zum Hausarzt/Krankenhaus usw. und nach deren Angaben wird dann entschieden, was es dafür gibt - und da können alle möglichen individuellen Aspekte mit berücksichtigt werden - das kann man so schlecht vorhersagen was dabei herauskommt. Bei mir damals bekam ich die Formulare von der Schwerbehindertenvertretung, und die haben auch alles weitere in die Wege geleitet.
das Formular kannst du vom Versorgungsamt garantiert direkt mitnehmen (oder zuschicken lassen) - aber in vielen Kliniken gibts ürigens auch den sogenannten sozialen Dienst: die haben das vermutlich auch
Du gehst zu deiner Gemeinde oder Rathaus Abteilung Soziales und dort kannst du mit der Mitarbeiterin einen Antrag stellen auf Schwerbehinderung.Dieser Antrag geht dann zum Versorgungsamt und dort wird entschieden ob du einen Grad der Behinderung bekommst.Dabei müssen natürlich alle ärztlichen Gutachten oder Untersuchungsbefunde sein.Es kann durchaus noch eine Begutachtung erfolgen und dann wird erst die Höhe fest gelegt.Aber ein Grad der Behinderung bedeutet nicht das du gleichzeitg arbeitsunfähig bist.Wenn du einen Grad der behinderung von 50 hättest dann hast du bei der Einkommenssteuererklärung einen Freibetrag von 430 Euro.Und dann ist noch entscheident ob ein Buchstabe angegeben ist.wenn ja dann kann eine Steuererleichterung bei der KFZ Steuer erfolgen.Aber das muß alles beantragt werden.Wenn du mit dem Ergebnis nicht einverstanden bist kannst du natürlich Widerspruch einlegen gegen diesen Bescheid.Es ist nicht unbedingt davon auszu gehen das ein Grad der Behinderung von 50 erfolgt.hardy51
Was ich vergessen habe: Zusätzlich habe ich noch eine Kyphose (34°) und eine Spondylolisthesis (Wirbelgleiten). Würde sich das auf den GdB auswirken?
siehe oben: klar, alles - sobald da erst mal ein gewisses Maß an Behinderung da ist rechnen die alles "verwertbare" dazu
Geht es schnell so ein Formular zu bekommen? Das Krankenhaus ist ziemlich weit weg, aber ich hätte am 9. August einen Termin... kann ich mir bis dahin noch eines besorgen?