Zahnarzt bar bezahlen?

12 Antworten

Das geschilderte finde ich Kurios. Normalerweise werden wenn man versichert ist, die meisten Sachen übernommen. Das was nicht in Bagatell Bereich Fällt (Zahnersatz), muss normalerweise sowieso erst bei der Kasse beantragt werden. Solche einfachen Dinge wie Füllungen sind meiner Meinung nach dinge die die Kasse übernimmt.

Um zu Prüfen ob du zu Unrecht zahlen tust, frage bei deiner Krankenkasse nach, ob die in der Rechnung aufgeführten Posten Kassenleistungen sind. Wenn ja, kann es sein das er Doppelt kassiert. Vielleich können die auch die Rechnungen überprüfen, ob der Arzt die auch bei der Kasse abgerechnet hat. Sollte er ungerechtfertigt Geld von dir verlangen, könntest du ihn Bei der Kasse Melden, vielleicht sogar wegen Betrug oder ähnlichen anzeigen.

Lasse dir für jede Zahlung eine Quittung geben.

einen solchen Zahnarzt würde ich meiden. Gesetzlich spielt es sehr wohl eine Rolle. Will er dir eine detaillierte, genau aufgeschlüsselte Rechnung über seine Leistungen geben? Kaum. Wenn was schief geht in der Behandlung bist du auf dich gestellt, da du keinen Nachweis hast.

Yatsura 
Beitragsersteller
 21.03.2014, 08:12

Eine Rechnung würde ausgestellt.

controversa  21.03.2014, 10:10
@Yatsura

und du kennst dich damit aus? Ich denke, wenn dort stünde "Regio 25 Nr. 0070, Vit.Prüf. , 2,0 1" würdest du wissen, was das bedeutet? Oder eine Intraorale Infiltrationsanästhesie? Nun, dann kann nichts schief gehen.

Yatsura 
Beitragsersteller
 21.03.2014, 13:40
@controversa

Ich weiß nicht was das bedeutet, die Rechnungen bei anderen Zahnärzten sehen jedoch genauso aus.

controversa  24.03.2014, 13:48
@Yatsura

Eben: Du weisst nicht, was das bedeutet, willst aber erkennen, ob die Rechnung o.k. ist, bzw. was du beeinspruchen musst, wenn er dich nicht gut behandelt hat.

Ja, die Rechnungen sehen alle in etwa so aus. Sie wird nach dem Katalog erstellt und nicht nach den etwaigen Kenntnissen des Patienten.

Es gibt Leistungen, welche von der Krankenkasse nicht übernommen werden. Darüber sollte Dich der Zahnarzt aber vor Beginn der Behandlung informieren. Alles, was nicht zum "Leistungskatalog" der Kasse gehört und Du dennoch gemacht haben möchtest, mußt Du selbst bezahlen, das sind die sogenannten IgL (individuelle Gesundheitsleistungen). Manche davon sind sinnvoll, bei anderen wird es angezweifelt. Du kannst Dich zu diesem Thema vermutlich von Deiner Krankenkasse beraten lassen.

Ob der Zahnarzt nun für die IgL in bar oder per Überweisung bezahlt wird, darf auf die Rechnungshöhe keinen Einfluß haben. Möglicherweise hat der Arzt aber schlechte Erfahrungen gemacht und muß bei einigen Patienten seine Bezahlung per Gerichtsvollzieher eintreiben? In solchen Fällen kann es schon sein, daß auch ein Zahnarzt auf die Idee kommt, nur Bares wäre Wahres.

schnulli84  21.03.2014, 10:04

Aber es gibt in jeder Praxis einen festen Katalog über die IGeL-Leistungen, d.h., dass jeder Arzt vorher jedem Pat. fest sagen kann, was was kostet.

Zyogen  27.03.2014, 19:37
@schnulli84

Das habe ich ja auch nicht in Frage gestellt.

Hast du den Heil- und Kostenplan denn deiner Krankenkasse vorgelegt? Welche Leistungen sollst du überhaupt bar bezahlen?

Generell gibt es natürlich einige Leistungen beim Zahnarzt die von der Krankenkasse gar nicht mehr übernommen werden. Das ist z.B. die professionelle Zahnreinigung. Dann gibt es noch Bereiche wie die Versorgung mit Zahnersatz bei dem die Krankenkasse nur einen Grundversorgung in Teilen bezahlt und du den Rest drauflegen musst.

In diesen Fällen würde ich mir aber immer einen Heil- und Kostenplan anfertigen lassen und bei der Krankenkasse einreichen. Barzahlung kannst du machen, davon würde ich aber absehen. Du bist gerade als Angstpatient nach der Behandlung gar nicht in der Lage die Richtigkeit der Rechnung zu kontrollieren.

Yatsura 
Beitragsersteller
 21.03.2014, 08:09

Bisher ging es nur um Füllungen und Betäubungsspritzen, daher also (noch) eher kleinere Beträge.

Woran kann ich denn die Richtigkeit der Rechnung kontrollieren?

KuarThePirat  21.03.2014, 09:58
@Yatsura

Die angegebenen GOZ Nummern im Internet prüfen und gucken ob das was da abgerechnet wird überhaupt gemacht wurde. Häufig werden auch zu hohe Faktoren angesetzt, was die Rechnung künstlich hochtreibt.

Ich denke eher, der ZA steckt sich da was schwarz in die Tasche.

Zyogen  21.03.2014, 09:36

Das denke ich keineswegs. Der Zahnarzt muß damit rechnen, daß die von ihm ausgestellten Rechnungen zusammen mit der Steuererklärung seiner Patienten beim Finanzamt landen. Diese Mühlen arbeiten mitunter zwar langsam, aber gründlich.

Yatsura 
Beitragsersteller
 21.03.2014, 07:35

Wie genau ist das möglich? Es gibt doch Rechnungen etc

Strolchi2014  21.03.2014, 07:57
@Yatsura

Ja und ? Rechnungen kann jeder schreiben und dann Ablage P benutzen.

Yatsura 
Beitragsersteller
 21.03.2014, 08:11
@Strolchi2014

Wenn das so einfach ist, kann er dies doch auch genauso per Überweisung abzocken, oder?

In beiden Fällen frage ich mich, was ich dagegen machen könnte? :/

PatrickLassan  21.03.2014, 09:15
@Yatsura

Wenn das so einfach ist, kann er dies doch auch genauso per Überweisung abzocken, oder?

Nein. Dann gibt es nämlich Aufzeichnungen bei der Bank. Bei einer Prüfung kann das Finanzamt auf diese Daten zugreifen.

Zyogen  21.03.2014, 09:38
@Strolchi2014

Eigentlich nicht - der Patient wird seine Rechnung mit großer Wahrscheinlichkeit zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Dann wäre es für den Zahnarzt überaus schlecht, wenn er seine eigene Durchschrift nicht bei seinem Steuerberater abgegeben hätte.