Härtefallantrag für die Zahnkrone

6 Antworten

Stell doch den Härtefallantrag, du wirst schon sehen ob sie ihn ablehnen oder nicht, alles andere ist hier doch schon gesagt

Monika4381 
Beitragsersteller
 07.08.2013, 21:12

Dann wär ich doch nicht hier, oder?

Ich habe einen sehr ähnlichen Fall und würde gerne wissen, wie es bei dir ausgegangen ist ? 

Eine Vollkeramikkrone ist das Teuerste was es gibt, wie wäre es mit einem güntigeren Material? Die Krankenkasse bezahlt Dir mit Sicherheit keine so teure Krone.

Monika4381 
Beitragsersteller
 07.08.2013, 19:38

Lies bitte nochmal die Frage. Ich weiß, dass diese Krone teuer ist, aber ich möchte wissen, wieviel die KKasse DAZU bezahlen kann, circa.

annette27  07.08.2013, 19:40
@Monika4381

Normalerweise 60% wenn das Bonusheft vollständig ist.

Monika4381 
Beitragsersteller
 07.08.2013, 19:42
@annette27

Was hat denn Bonusheft mit Härtefallantrag zutun?

annette27  07.08.2013, 19:48
@Monika4381

Dann sprich mit Deiner Krankenkasse die erklären Dir das ganz genau auch was ein Härtefall ist.

Monika4381 
Beitragsersteller
 07.08.2013, 19:50
@annette27

Der Sozialgesetzbuch erklärt meiner Krankenkasse was ein Härtefallantrag ist und in diesem Buch habe ich nichts über ein Bonusheft gelesen.

YK1972  07.08.2013, 20:48
@Monika4381

Das Bonusheft, welches vom Zahnarzt geführt wird, trägt aber dazu bei,in welcher Höhe die Kasse die Kosten übernimmt. In einem Härtefall wird dann dieser Wert verdoppelt. Hast du kein Bonusheft übernimmt die Kasse 80 Euro, mehr nicht, im Härtefall 160 Euro, den Rest trägst du selber. Und dann bekommst du sowieso nur die günstigste Variante, aber keine Angst, die hält auch sehr gut.

7AufEinenSchlag  07.08.2013, 20:56
@Monika4381

Den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen solltest du auch noch lesen, wenn du deiner Kasse misstraust.

Monika4381 
Beitragsersteller
 07.08.2013, 21:11
@YK1972

Ich werde mir Vollkeramikkrone machen lassen, die frage war nur wieviel die Kasse dazu zahlt.

Monika4381 
Beitragsersteller
 07.08.2013, 21:37
@7AufEinenSchlag

Genauso wie die KK den SGB lesen soll.

Monika4381 
Beitragsersteller
 07.08.2013, 19:44

"Können Sie sich den Rest der Zahnersatzkosten trotz positiv entschiedenem Härtefallantrag nicht leisten, so sollten Sie wissen, dass die Krankenkasse die noch offene Differenz tragen muss. 2 Hierzu haben Sie einen Anspruch gemäß dem Satzungsrecht."

Können Sie bitte erläutern, wie die Differenz von der Krankenkasse getragen werden kann?

Von der Höhe Deines Gehaltes her wäre das kein Problem. Alleinstehende mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 1008 Euro monatlich fallen unter die Härtefallregelung.

Bei Ehepaaren gilt die Verdienstgrenze von 1.386 Euro, die ebenfalls für Alleinerziehende mit einem Kind gilt. Mit jedem weiteren Familienmitglied welches im Haushalt lebt und zu versorgen ist, addiert sich ein Betrag von 252 Euro hinzu.

Die Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkassen wird allerdings nur für die Regelversorgung gewährt.

Deine gewünschte Krone fällt nicht unter die Regelversorgung und für die Verblenung wird auch nichts bezuschusst. Die Verblendung wird im Oberkiefer bis einschliesslich zum fünsten Zahn und im Unterkiefer bis eischließlich zum 4 Zahn übernommen.

Das gleiche gilt auch für Prothesen, Klammerprothesen werden bezuschusst da sie unter die Regelversorgung fallen, während zB CK-Anker-Zahnersatz oder eine Riegelversorgung nicht bezuschusst wird.

Die Regelversorgung in Deinem Fall ist eine unverblendete Vollgusskrone aus NEM ( Nicht-Edelmetalllegierung ), diese kann auch mit einer goldreduzierten Legierung oder aus Edelmetall hergestellt werden.

Überlege noch mal ob das nicht eine Alternative für Dich ist, das würde Dich um die Hälfte weniger kosten, ich würde nicht über 600€ für eine Krone bezahlen.

Die Vollgusskronen sind auch gut für Zahnknirsch-Patieneten geeignet, falls es bei Dir der Fall sein sollte. Frag doch mal bei Deinem Zahnarzt nach wie viel Dich eine Vollgusskrone aus Edelmetall kosten würde.