Zahnspange als Auschlusskriterium vom Polizeidienst? Wer hat Ahnung?
Hallo. Kurz meine Vorgeschichte: Vor ca. 1,5 Jahren wurden bei mir die Weisheitszähne herausoperiert. Ich muss sagen, dass meine Zähne noch nie perfekt waren, aber vor einiger Zeit ist mir aufgefallen, dass ein-zwei Zähne etwas schiefer sind, als ich sie in Erinnerung habe. Da ich vor einigen Jahren bereits zur Kontrolle bei einem Kieferorthopäden war und dieser nichts zu bemängeln hatte, gehe ich davon aus, dass das mit den fehlenden Weisheitszähnen zusammen hängt, da mir diese "Kosequenz" im vornherein vom Arzt erklärt wurde.
Nun ist es aber so, dass ich bereits 17 Jahre alt bin und nach dem Abitur gerne dem Polizeidienst beitreten möchte. (welcher Bereich in dieser Richtung genau, steht noch nicht fest) Bei den Einstellungskriterien steht unter anderem, dass man sich als Auszubildende nicht in einer "nicht abgeschlossenen orthopädischen Behandlung" befinden darf. Ich glaube kaum, dass meine Behandlung bis zur Ausbildung abgeschlossen wäre, wenn ich jetzt zum Kieferorthopäden gehen würde. Eine feste Zahnspange hätte ich sowieso ungern, aber in Behandlung heißt nunmal in Behandlung, egal wie.
Meine Frage ist nun: Im Endeffekt heißt das, dass ich mich entscheiden muss. Eine Zahnspange und gerade Zähne oder mein Wunschberuf nach der Schule. Verstehe ich das richtig? Oder gibt es noch eine Alternative? Hat jemand hier Erfahrung mit diesem Thematik?
Danke schonmal für eure Antworten
5 Antworten
Du darfst, wenn du die Polizei Ausbildung oder das Studium beginnst, keine Zahnspange tragen. Das ist leider so... :(
Es kostet Geld ... das reicht.
Das ist richtig so. Du hast das richtig verstanden. Man darf sich in GAR KEINER laufenden Behandlung befinden. Weder orthopädisch, noch kieferorthopädisch oder sonstwie.
Warum? Weil dein derzeitiger Gesundheitszustand für die Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit entscheidend ist. Der kann nicht endgültig beurteilt werden, wenn man sich in einer Behandlung befindet.
Außerdem bezahlt in Zukunft das Land deine Krankenversicherung. Also der Bürger, der Steuerzahler. Ihm ist nicht zuzumuten, dass er das übernimmt.
Man ist verpflichtet und angehalten, Bewerber einzustellen, die eine gute gesundheitliche Prognose aufweisen. Es wäre nicht zu rechtfertigen, einen Bewerber einzustellen, der Kosten mitbringt, wenn 99 andere zur Verfügung stehen, bei denen das nicht der Fall ist.
Gruß S.
Übrigens ist es auch vollkommen egal, in welchen Bereich du mal gehen willst. Die Ausbildung bzw. das Studium ist für alle gleich. Die spätere Verwendung entscheidet ohnehin der Dienstherr. Du bist Landesbeamter und wirst dort eingesetzt, wo du gebraucht wirst. Du kannst dich nicht vor dem Studium für einen bestimmten Bereich bewerben.
Gruß S.
Zahnspange ist kein Ausschlusskriterium, jedoch darfst du ab der Ausbildung/Studium keine mehr tragen.
Aber wenn ich, wie in der Frage beschrieben, die Spange wahrscheinlich nicht vorher raus bekomme, dann ja schon. Und eine lockere bringt mir in dem Fall ja auch nichts, da explizit "kieferorthopädische Behandlung" geschrieben steht.
Ich denke die orthopädische Behandlung bezieht sich nicht auf die Zähne sondern auf den Bewegungsapparat.
Und bring die Zahnbehandlung lieber hinter dich.
Nein. Es bezieht sich auf die Zähne. Er hat den Zusatz kieferorthopädisch vergessen.
Gruß S.
Zur Not machst du noch ein FSJ bis die Behandlung abgeschlossen ist, das kommt eh gut im Lebenslauf.
Während dem EAV (eignungsauswahlverfahren) darfst du eine Spange tragen. Das ist ja ein Zeitraum von bis zu einem Jahr! Eine Behandlung dauert 1,5-2 Jahre. Ich sehe da kein Problem darin. Ich hatte selber eine Spange. Nach 1,5 Jahren war sie draußen. Bin aber noch Schüler, kein Polizist. Strebe aber auch den mittleren Dienst an.
Die Ausbildung kannst du mit einer abgeschlossenen Behandlung antreten. Du brauchst ein saniertes bzw gutes Gebiss. Wenn du eines hast, kein Problem! Du könntest tatsächlich eine Spange befestigen lassen.
Wenn die Behandlung dann länger dauert als erwartet und zum Einstellungstermin nicht abgeschlossen ist, nützt dir auch ein gutes EAV nichts. Dann wirst du nicht eingestellt, weil du die Auflagen des Polizeiarztes nicht erfüllst.
Wenn du Glück hast, bist du zum nächsten Termin dran, ohne dich erneut bewerben und durch die Tests quälen zu müssen.
Gruß S.
Warum denn? Was kann passieren?