Zeh,Krankmeldung,Arbeit Wie verhalte ich mich am besten?
Hallo, ich habe mir gestern Abend meinen kleinen Zeh und den daneben sehr herftig verdreht und gestoßen. So das ich heute Morgen aufgrund dem Verdacht eines Bruches zum Unfallarzt kam. Da hat sich dann heraus gestellt das es nur eine sehr heftige Prellung ist. Zur Zeit mache ich ein Jahres Praktikum in einem Kindergarten. Für heute habe ich auch eine Krankmeldung. Gerade eben habe ich mit der für michZuständigen in der Kita telefoniert. Sie meint ich sollte Morgen noch zuhause bleiben und meinen Zeh schonen. Da wir einen Wanderausflug machen. Allerdings habe ich für morgen keine Krankmeldung. Wie soll ich mich verhalten?
4 Antworten
Wenn dein Arbeitgeber nichts anderes festgelegt hat, brauchst du laut Gesetz eine Krankmeldung erst dann, wenn du mehr als drei Tage krank bist. Notfalls fragst du einfach nochmal nach, ob das so stimmt und dann musst du nichts weiter tun. Ich würde dann ggf, aber die Bescheinigung, die nur über einen Tag geht, gar nicht erst abgeben, weil es sonst zu Missverständnissen kommen kann.
Schau nach in Deinem Vertrag, ob Du bis zu drei Tage ohne AU krank zuhause bleiben darfst. In vielen Betrieben ist das die Regel, aber nicht in allen. Den Rest kannst Du mit der zuständigen Kollegin nochmal klären. Gute Besserung! q.
Eigentlich ist es umgekehrt. Laut Gesetz braucht man eine Bescheinigung erst bei mehr als drei Tagen. Wenn der Betrieb es anders will, muss er es im Arbeitsvertrag festhalten oder auf andere Weise anordnen.
Wenn die Zuständige sagt, dass du zuhause bleiben kannst, weil du nur störst mit dem kaputten Zeh, dann darfst du das auch.
Macht ja auch keinen Sinn. Wolltest du hinterherhumpeln? Also morgen hast du frei.
frag das doch eben die für dich zuständige dame in der kita. bei uns in der firma braucht man erst am 3. krankheitstag eine krankmeldung.