Zum Optiker ohne Eltern?
Hey! :)
Ich und meine Freundin sind 14 Jahre alt. Ich habe vor kurzem beim Optiker rausgefunden, dass ich eine Sehschwäche habe. Daraufhin bemerkte ich (als meine Freundin eine Pflanze nicht richtig sehen konnte), dass sie eine noch stärkere Sehschwäche als ich hat. Wir wollten zur Sicherheit zum Optiker gehen. Nun hat sie aber Angst eine Brille / Kontaktlinsen tragen zu müssen. Wenn ihre Eltern mit ihr gehen und der Optimer ihr eine Sehhilfe empfiehlt, werden ihre Eltern sie zwingen eine zu tragen. Sie möchte es aber wenn, freiwillig tun. Deshalb wollten wir zu zweit gehen aber wissen nicht ob der Erziehungsberechtigte zum Optiker mit kommen muss. Der „Raum“ ist ziemlich klein und die haben ziemlich wenige Kunden (Ich bin dort immer die Einzige). Es ist dort immer sehr still und man wird sehr gut behandelt (Der Optiker hat mir angeboten kostenlos Schritt für Schritt zu üben, wie man eine Kontaktlinse einsetzt und meinte ich könne immer vorbeikommen). Kann man auch ohne Gesundheitskarte einen Sehtest machen? (Ich denke mal eher nicht) Denn die Eltern meiner Freundin haben diese. Nun habe ich 3 Fragen:
• Kann man ohne die Eltern zum Optiker?
• Braucht man die Gesundheitskarte?
• Wenn ja, hat jemand eine Idee, wie man die von den Eltern bekommt ohne dass sie wissen, dass man zum Optiker geht (mit einer kleinen Ausrede ;))?
Es wäre sehr nett, wenn ihr helfen könntet :)
Lg
teadrinker9
2 Antworten
Hallo teadrinker9,
bei vielen Optiker (z.B. Fielmann) gehören Augenprüfungen zur Serviceleistung, d.h. sie kosten nichts. Da brauchst Du keine Gesundheitskarte. Bei kleinen Optikern hingegen könnten der Augentest etwas kosten. Am besten Du fragst Deinen Optiker erst mal, ob bei ihm der Augentest etwas kostet bzw. ob man, wenn ja, das über die Gesundheitskarte machen kann. Wenn der Augentest bei Deinem Optiker Serviceleistung ist, so kannst Du diesen alleine machen. Kostet er etwas, so benötigst Du die Zustimmung Deiner Eltern, ebenso auch für den Kauf einer Brille oder Kontaktlinsen. Grund: Mit 14 Jahren ist man zwar geschäftsfähig, aber noch nicht voll, sondern nur beschränkt. Man braucht, um ein Rechtsgeschäft abschließen zu können, die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, also Deinen Eltern. Schließt man es ohne Zustimmung ab, so ist das Rechtsgeschäft schwebend unwirksam. Hier kommt es dann darauf an, ob der gesetzliche Vertreter das Rechtsgeschäft nachträglich bewilligt. Tut er es, so ist es von Anfang an wirksam, bewilligt er es nicht, so ist es von Anfang an unwirksam. Die beschränkte Geschäftsfähigkeit beginnt mit der Vollendung des siebten Lebensjahres und endet mit Vollendung des achtzehnten Lebensjahres. Davor ist man geschäftsunfähig, ab Vollendung des achtzehnten Lebensjahres ist man dann voll geschäftsfähig.
Hallo,
wenn Du so ein gutes Vertrauen zu dem Optiker hast, dann frag ihn doch bitte einfach. Du schreibst ja sehr gut über ihn und ich denke, allein er kann Dir Deine 3 Fragen wirklich am Besten beantworten.
Viele Grüße und Erfolg!