zuzahlung bei hartz 4?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Viele Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse sind im monatlichen Beitrag inbegriffen. Allerdings gibt es zahlreiche weitere Beiträge, die der Versicherte trotzdem aus eigener Tasche aufbringen muss. Diese sogenannten Zuzahlungen können beispielsweise für Medikamente, diverse Untersuchungen oder Krankengymnastik eingefordert werden.

Die Zuzahlung darf jedoch gewisse monatliche Beiträge nicht überschreiten und ist deshalb gesetzlich geregelt, damit die finanzielle Belastung für Kranke nicht allzu hoch wird. Ist diese Grenze erreicht, können nicht nur Hartz-4-Empfänger bei der Krankenkasse die Befreiung von der Zuzahlung beantragen.

Gemäß §61 des 5. Sozialgesetzbuches gilt, dass Zuzahlungen 10 % des Abgabepreises betragen, sich jedoch auf nicht weniger als 5 Euro bzw. mehr als 10 Euro belaufen dürfen.

Am besten setzt du dich mal mit deiner Krankenkasse in Verbindung und bittest mal um Auskunft.

Hoffe ich konnte helfen.

Grüße

 

jeder gesetzlich Versicherte hat gesetzliche Zuzahlungen zu leisten. eine komplette Befreiung, dass man nicht einen Cent pro Jahr zahlen muss, gibt es nicht. auch nicht für HartzIV-Empfänger.

diese Zuzahlungen (Eigenanteile) richten sich nach dem Jahresbruttoeinkommen. erst wenn man seine persönliche Zuzahlungsgrenze überschritten hat, ist man für weitere Zuzahlungen befreit.

die Grenze liegt bei HartzIV-Empfängern im Jahr 2016 bei 96,96 Euro, wenn sie nicht schwerwiegend chronisch krank sind. ist man schwerwiegend chronisch erkrankt, halbiert sich dieser Betrag auf 48,48 Euro.

d.h. man muss auf jeden Fall 96,96 Euro bzw. 48,48 Euro an gesetzlichen Zuzahlungen pro Jahr selbst tragen.

wenn du also dieses Jahr noch keine oder nur geringe gesetzliche Zuzahlungen geleistet hast, musst du die Zuzahlung für die Physiotherapie komplett zahlen. man zahlt 10 Euro Rezeptgebühr plus 10% der Therapie.

gesetzliche Zuzahlungen sind z.B. Zuzahlung 10 Euro kalendertäglich im Krankenhaus, die 5 bzw. 10 Euro Zuzahlung in der Apotheke usw.

alle anderen Ausgaben wie die Kosten für Erkältungsmedikamente usw. zählen nicht dazu.

Ja, auch mit Hartz IV ist man verpflichtet 2% des jährlichen Bruttoeinkommens für Zuzahlungen (Krankengymnastik, Krankenhausaufenthalte, Medikamente usw.) aufzubringen. 

Bei Krankengymnastik beträgt die Zuzahlung 10€ Verordnungsgebühr und zusätzlich 10% der Behandlungesgebühren. 

Also am Besten alle Belege gut aufbewahren und sobald die Grenze erreicht ist die Zuzahlungsbefreiung durch Einreichen der Belege bei der Krankenkasse beantragen.