Antrattung auf Erstattung der Zuzahlungen - Originalbelege?

4 Antworten

Hallo,

man benötigt die Originalbelege über die Zuzahlung: Quittung aus der Apotheke, Quittung vom Physiotherapeuten ...

Wenn man nur eine Rechnung hat (z.B. über Krankenhauszuzahlung oder Krankenwagenzuzahlung), benötigt man zusätzlich einen Nachweis, dass die Zahung tatsächlich erfolgt ist. Dieser Nachweis kann auch in Kopie eingereicht werden. Bei Kontoauszügen können andere Buchungen auf diesem Kontoauszug abgedeckt werden. Die Rechnung selber benötigt die Krankenkasse aber im Original.

Auf allen Rechnungen und Quittungen muss der Name stehen, damit sie akzeptiert werden.

Gruß

RHW

Persönlich hingehen, Kopien da lassen und die Originale als Beweis nur vorlegen. Du kannst aber auch die Originale hinschicken, die bekommst Du zurück.

Schnoile  07.07.2013, 11:31

Die Originale bekommt man nicht zurück. Das wird einbehalten, damit die Kosten nicht an anderer Stelle nochmal zur Erstattung eingereicht werden können. Deshalb soll man ja das Original einreichen.

am besten die Servicehotline der Krankenkasse anrufen und Dich beraten lassen oder online auf der Homepage der Krankenkasse informieren, was für Unterlagen benötigt werden. Alles andere wäre hier nur reine Spekulation.

Es werden die Originalbelege sowie Einkommensnachweise (die können in Kopie sein) benötigt.