Zuzahlung Reha
Liebe Gemeinde,
ich war über den Jahreswechsel 2011/2012 in einer medizinischen Reha, und soll jetzt Zuzahlung leisten, obwohl ich im letzten Jahr für einen Krankenhausaufenthalt, also vor Beginn der Reha, schon gezahlt habe, wird mir diese Zuzahlung nicht angerechnet.
Liegt es daran, dass meine Reha bis in dieses Jahr andauerte und ich für 2012 noch keine Zuzahlung geleistet habe?
Also neues Jahr, - Pech gehabt?
KaiAmMac
4 Antworten
Ja, daran liegt es. Man muss mind. 4 Wochen Krankenhausaufenthalt innerhalb des Jahres haben, damit für jeden weiteren Tag innerhalb des Jahres, die Zuzahlung weg fällt.
Hast Du für dieses Jahr noch keine 4 Wochen voll ( was ja auch positiv ist...), musst Du pro Tag die 10 € (oder sind es 15 €, ich weiss es jetzt nicht so genau...) zahlen, sofern Du keine Zusatzversicherung wie z.Bsp. Krankenhaustagegeldversicherung hast. ;-)
Gute Besserung
LG
Nach dem "Leistungsbescheid" wird die Zuzahlung im Krankenhaus angerechnet, allerdings ist dort auch von "diesem Jahr" die Rede.
Daher meine Frage, ob ich jetzt einfach Pech habe.
Edit: Gerade, als ich das tippte, kam die Antwort die ich befürchtet hatte. Also kann ich mir einen Widerspruch ersparen. Und noch nicht 4 Wochen im Krankenhaus gewesen zu sein ist in der Tat was Gutes.
KaiAmMac
sieh bitte mal hier
warst Du auf dieselbe Erkrankung zur Reha, wie im Krankenhaus; oder war das eine andere Erkrankung?
Nein, nicht die gleiche Erkrankung.
Also Pech gehabt.
Danke für die fundierten Antworten.
KaiAmMac
gern. Und gute Besserung Dir!
Reha und Krankenhausaufenthalt sind völlig unterschiedliche paar Stiefel! Das wird auch getrennt bezahlt und alles, das sind halt Abzocker.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung:
*Zuzahlung
Zu den Kosten einer stationären Leistung müssen Sie höchstens 10 Euro pro Tag für längstens 42 Tage im Kalenderjahr zuzahlen. Wurden mehrere Leistungen erbracht, sind alle Tage der Zuzahlung an den Rentenversicherungsträger und an die Krankenkassen innerhalb eines Kalenderjahres zu berücksichtigen und gegenseitig anzurechnen.
Die Zuzahlung ist von Ihnen im Kalenderjahr dagegen nur für 14 Tage zu leisten, wenn sich die stationäre Rehabilitation innerhalb von 14 Tagen an eine stationäre Krankenhausbehandlung anschließt. Die bereits im selben Kalenderjahr geleistete Zuzahlung anlässlich einer Krankenhausbehandlung oder einer Anschlussrehabilitation ist anzurechnen.*