Ich würde mich in diesem Fall an das zuständige Amtsgericht (Abteilung für Betreuungssachen) wenden. Ein Anruf dort, vielleicht auch noch einen Termin machen und die Sachlage erklären.
Ansonsten wäre ich erst einmal etwas zurückhaltender mit den Anschuldigungen. Es ist durchaus üblich, dass die nahen Angehörigen von Menschen, die behindert sind, auch zu den (ehrenamtlichen) Betreuern werden. Es wäre also erst einmal abzuklären, ob sie eben eine ehrenamtliche Betreuerin oder eine Berufsbetreuerin ist (letzteres glaube ich nämlich nicht - von letzteren handelt aber der Fernsehbericht, den StephanZehnt erwähnt).
Dann: War der Ehemann denn immer schon behindert, oder ist die Behinderung krankheitsbedingt erst im Laufe der Ehejahre entstanden? Ist die Ehefrau also in ihre Rolle als Betreuerin eher so "reingerutscht" und versucht sich nun, aus dieser Situation zu lösen? Denn warum sollte die Ehefrau nicht auch bei einem behinderten Mann das Recht haben, sich scheiden zu lassen?
Viel wichtiger ist es doch, dass die Angelegenheit fair und rechtlich korrekt abläuft. Und zwar fair für beide Seiten. Auch wenn man dazu neigt, dem Schwächeren - in diesem Fall also dem Ehemann - Recht zu geben, so hat die Ehefrau doch auch ein Anrecht auf ein eigenes Leben.
Und was die Rente anbelangt: Wenn sie ihr Leben bisher gemeinsam verbracht haben, hat sie normalerweise natürlich schon ein gleiches Anrecht auf die Rente. Üblicherweise prüft das Amtsgericht einmal jährlich, wie mit dem Vermögen und den Einkünften des Betreuten umgegangen wurde/wird.
Daher: das Amtsgericht ist der richtige Ansprechpartner für solche Fälle. Ziemlich sicher wird die Ehefrau die Betreuung niederlegen müssen und ein Berufsbetreuer wird bestellt. Dann kann die (Ex)-Ehefrau sich in Zukunft mit diesem auseinandersetzen. Je schneller das Gericht informiert wird, umso gerechter wird die Sache ablaufen.