AOK Krankengeld?
Hallo Leute, ich versuche mich kurz zu halten..
Am 3.11.2021 habe ich meine neue Arbeitsstelle angefangen, bin jedoch seit dem 04.11.2021 bis 10.12.2021 krank geschrieben. Die Probezeit laut Vertrag beträgt 12 Wochen und gekündigt wurde ich zum 07.12.2021.
Soeben bekam ich einen Anruf von der AOK Dame, die meinte dass ich wohl in die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers falle, da eine Kündigung wegen (Krankheit) den Arbeitgeber nicht von seiner Lohnfortzahlung befreit. (Noch nie gehört).. Dabei steht in der Kündigung ja nichts dass sie mich wegen Krankheit gekündigt haben. War eine ordentliche Kündigung mit Fristeinhaltung. Krankmeldungen sind immer pünktlich eingegangen, beim Arbeitgeber und Krankenkasse. So wie sich die Dame geäußert hat, versucht die AOK kein Krankengeld zahlen zu wollen. Die fragen jetzt beim Arbeitgeber an. Rechtlich gesehen steht mir doch für die Erkrankte Zeit Geld von der KK zu, richtig? Danke für Antworten im voraus
Denn: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in der ProbezeitDer Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall entsteht in einem Arbeitsverhältnis erst nach einer Wartezeit: wenn mindestens vier Wochen unterbrechungsfrei im Unternehmen gearbeitet wurde. Wer in den ersten vier Wochen der neuen Arbeit krank wird, erhält also während der Zeit der Krankschreibung keinen Lohn bzw. kein Gehalt vom Arbeitgeber. Damit der kranke Arbeitnehmer aber nicht mit leeren Händen dasteht, erhält er von der Krankenkasse Krankengeld. Das Krankengeld fällt jedoch etwas niedriger aus, als die Lohnfortzahlung. Wer also während der Probezeit innerhalb der ersten vier Wochen krank wird, sollte sich zeitnah mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen. Natürlich sollte auch der Arbeitgeber über den Arbeitsausfall informiert werden.
1 Antwort
Frage noch einmal nach. Aber in der Probezeit hat der Arbeitgeber immer das Recht zu kündigen. Folglich wäre die Arge zuständig. Wurde das Geld nicht beantragt, stehst du bis 6 Wochen ohne Geld da. Dein Arbeitgeber bekommt ja nicht gesagt, was du hast. Hat er den Verdacht, dass die Arbeit dich überfordert, darf er dich nicht übernehmen. Auch kann in der Probezeit jederzeit entlassen werden.