Darf man auf ein öffentliches Fest gehen, wenn man wegen einem Armbruch krank geschrieben ist?
Wenn jemand ein Arm oder ein Bein gebrochen hat und nicht bettlägerig krank ist (z.B. Fieber, Grippe usw.) darf er dann auf ein öffentliches Fest gehen? Auch Abends? Kann der Arbeitgeber da einem kündigen, wenn man auf ein Fest trotz Krankschreibung geht? Danke für Eure Antworten.
3 Antworten
Hallo! Ich denke auch - genau wie meine Vorschreiber - dass du mit einem gebrochenen Arm eigentlich kein Problem bekommen solltest, wenn du da mal Abends zu einem Fest gehst. Das machst du ja nicht jeden Abend!
Etwas anders könnte es aber wahrscheinlich mit einem gebrochenen Bein aussehen. Meistens soll man das Bein ja schonen und viel hochlegen. Und auf solch einem öffentlichen Fest gibt es meist auch nicht so wirklich viele Sitzgelegenheiten, da ist ja dann eher Stehparty angesagt. Von daher fände ich das mit einem gebrochenen Bein nicht so gut, denn einen ganzen Abend rumstehen ist ja doch eine gewisse Belastung für so ein gebrochenes Bein... Ob das dann der Arbeitgeber gerne sehen würde?
Viele Grüße
Da du nicht bettlägerig krank geschrieben bist, kannst du ruhig auf das Fest gehen, auch am Abend. Mit einem gebrochenen Arm, kann man dich nicht zwingen ständig zu Hause auf der Couch zu sitzen.
Das dürfte kein Problem sein solange du dich auf dem Fest nciht verletzt. denn die krankschreibeung ist ja zu genesung... Der Arbeitgeber darf dcih eig. nciht kündigen.
sollte also kein problem sein....