Lohnfortzahlung nach Bruch am gleichen Knochen?
Hallo,
ich war jetzt 7 Wochen krank und bin in das Krankengeld gerutscht weil ich mir das Schlüsselbein gebrochen habe.
Dann war ich 2 Wochen voll arbeiten. Jetzt habe ich mir einen neuen Bruch an einer anderen Stelle des Schlüsselbeins zugezogen. Der ursprüngliche Bruch ist mit Platte gesichert und heilt. Der neue Bruch hat meines Erachtens nichts mit dem alten zu tun denn er liegt vor der Platte.
In dem Fall müsste doch wieder die Lohnfortzahlung für 6 Wochen gelten weil ja neue Erkrankung und ich 2 Wochen gearbeitet habe, oder ?
Gruss Dirk
4 Antworten
Wenn du zwischen den Krankschreibungen einen Tag (oder auch nur eine Stunde ) gearbeitet hast, gilt die Lohnfortzahlung von Arbeitgeber, wenn es eine andere Diagnose (andere ICD Nummer) ist. Bei gleicher Diagnose erhältst du wieder Krankengeld.
Ja so ist es,da es eine neuer Erkrankung ist, gibt es 6 Wochen Lohnfortzahlung und danach wie gehabt wieder KG oder wenn es bei der Arbeit passiert ist Verletztengeld von der BG.
Da brauchst du ein Forum im Arbeits- und Versicherungsrecht.
Hallo Dirk, eine ganz genaue Aussage darüber kann Dir Deine Krankenkasse geben. Wer hat Dir gesagt, dass das jetzt als dieselbe Erkrankung gilt?
Ist es eine Vermutung von Dir oder hat Dein Arbeitgeber das zu Dir gesagt?