Arbeitslosengeld oder krankengeld?

6 Antworten

Hallo,

für den Erhalt von ALG 1 musst du dem AA zur Verfügung stehen, heißt bei Krankheit ist es nicht der Fall. Hast du vor der Kündigung Beiträge in die KV eingezahlt und war es ein Teilzeit oder Vollzeitjob? Wie lange hattest du diese Tätigkeit?Wenn ja, dann muss die KK im Anschluss zahlen. Da können sie sich nicht mit Familienversicherung heraus reden meiner Meinung nach. Aber das wird gerne gemacht und zwischen den Ämtern hin und her geschoben, niemand sieht sich in der Pflicht. Sollte es gar keine andere Möglichkeit geben, dann bleibt eigentlich nur, die AU zu beenden, um Anspruch auf ALG1 zu haben....

Liebe Grüße


Katschi811 
Beitragsersteller
 03.08.2024, 18:34

Ich kann nicht aus der AU so einfach raus, weil ich wirklich erkrankt bin.Es schreibt mich kein Arzt gesund.

sonne123  03.08.2024, 18:48
@Katschi811

Oh das tut mir leid. Meine Worte waren auch nicht dahingehend gemeint, aber die meisten denken das ja. Kündigung, keine Meinung mehr(durchaus verständlich) und dann eben eine AU bis zum Ende.

Kannst du deinen Arzt um Hilfe bitten?

Ich verstehe nicht, warum bei dir die Familienversicherung greifen soll?? In dem Moment bist du zwar krankenversichert, lebst aber von Luft und Liebe? Sollte das wirklich der Fall sein, bliebe dir eigentlich nur ALG2 (heutige Bürgergeld) zu beantragen, obwohl ich glaube, das auch hier ich die Arbeitsfähigkeit bzw. Unfähigkeit eine Rolle spielt....

Tut mir leid, ich wüsste da sonst keine Lösung.

Liebe Grüße

Wenn Du während laufender Kündigungsfrist erkrankst, und die AU-Schreibung auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch besteht, ist die KK der richtige Ansprechpartner. Denn um Dich real arbeitslos melden zu können - Anspruch auf ALG I zu generieren - musst Du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen.


Katschi811 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 07:25

Danke erstmal, aber die KK sagt es greift jetzt die Familien Versicherung ,weil ich nicht mehr im Arbeitsverhältnis nach der Kündigungsfrist stehe .Und da steht nur kein Krankengeld zu.?

wilees  31.07.2024, 18:10
@Katschi811

Die An-/Ummeldung zur Familienversicherung greift meines Erachtens erst nach Beendigung Deiner Arbeitunfähigkeit.

wilees  31.07.2024, 18:12
@wilees

Denn auch nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit würdest Du ja bei bestehendem ALG I Anspruch auch nicht wieder in der Familienversicherung aufgenommen werden, sondern über das AA zur Krankenversicherung angemeldet werden.

Katschi811 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 20:53
@wilees

Habe noch kein AlG 1 bewilligt bekommen.antrag käuft nich

wilees  01.08.2024, 03:27
@Katschi811

ALG I kannst Du erst ab dem Tag erhalten, an dem Deine AU-Schreibung ausläuft. Bis dahin besteht Anspruch auf Krankengeld.

In der Zeit, in der Du noch im Angestelltenverhältnis warst und AU, als krank, gewesen bist, bist Du über die Lohnfortzahlung abgesichert.

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitgeber raus.

Wenn Du Dich rechtzeitig, also unmittelbar nach Erhalt der Kündigung arbeitslos gemeldet hast und somit ab dem Zeitpunkt der effektiven Arbeitslosigkeit gemeldet warst, solltest Du über das Arbeitsamt versichert sein.

Krankengeld ist es in dem Fall jedoch auch nicht, wenn würdest Du, für diese Zeit, Arbeitslosengeld bekommen.

Während einer Beschäftigung für die ersten 6 Wochen der Arbeitgeber

Während einer Arbeitslosigkeit ist es das Arbeitslosengeld.

Bist Du unter 25 Jahre und hast weniger als 6 Monate gearbeitet, sind es Deine Eltern.

Einen Krankengeldanspruch über die Krankenkasse gibt es auch, dazu müssen ein paar Dinge erfüllt sein, lass es noch einmal bei der Krankenkasse prüfen und Dir genau erklären


Katschi811 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 20:52

Leider Arbeitet meine Versicherung voll gegen mich um kein Krankengeld zahlen zu müssen

such dir eine Beratung auf die Sozialarbeiter sind oder wenn muss ein Rechtsanwalt.

wenn gar nichts geht, versuche unter Essenstellen und so erstmal um die Runden zu kommen.

Du bist im falschen Forum : Das ist keine Gesundheitsfrage.