Arbeiten nach Hüftoperation(künstliches Gelenk) ?

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Mit einem künstlichen Gelenk sollte man besser nicht auf dem Bau arbeiten. Man muß sehr auf das Gelenk aufpassen, vor allem darf man nicht schwer heben und tragen. Vielleicht hat dein Arbeitgeber für dich einen anderen Arbeitsplatz im Büro oder ähnliches. Ansonsten wäre eine berufliche Rehabilitation/Umschulung sinnvoll. Ich selbst habe 4 Kunstgelenke und es ist im Alltag nicht einfach. Natürlich kannst du auch beim Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Ich kann dir aber jetzt schon sagen, laut des neuen Begutachtungskataloges bekommt man für 1 künstliches Hüftgelenk 30 %!


AlfonsZ 
Beitragsersteller
 16.02.2012, 12:29

Danke für deine Antwort. Ich habe schon 30. Mit über 50 % könnte ich auch eine frühere Rente (mit Abzügen) in Betracht ziehn.Gruß A... .

gabriele0815  16.02.2012, 12:48
@AlfonsZ

Hast du die 30 % auf dem gleichen Gelenk? Dann wird es nicht mehr. Ich hab 90 % seit 2008 als unbegrenzt bekommen, doch nun habe ich eine Klage vor dem Soz.gericht, weil ich die blaue Parkkarte auch ohne Beinamputation beantragt habe und nun kommt mir das Versorgungsamt damit, daß laut neuem Gutachtenkatalog mir die 90 % nicht mehr zustehen, da es für 2 Hüften und 2 Kniegelenke nur 60 % gibt. Nun bin ich mir nicht ganz sicher, ob es für 1 Gelenk 30 % gibt. Aber du kannst es hier nachlesen: www.einfach-teilhaben.de

Hallo AlfonsZ ich habe ein Hüftgelenk bekommen(mit 48 J.) bin jetzt 50zig , mir wurde gesagt,dass ich keinen Sport mehr machen darf ausser Fahradfahren und schwimmen. Ich darf auch nicht schwer heben. Ich mache aber alles mögliche zu Hause,sogar mit der Motorsäge Brennholz. Der Arzt sagte er könne mich ja sowieso nicht kontrollieren, je mehr ich das Hüftgelenk belaste um so eher ist es verschlissen und ich muß ein neues haben. Man sollte ein bischen aufpassen was man macht bzw.immer dran denken das man ein künstliches Gelenk hat. Aber ich denke auf dem Bau ist es nichts mit einem Hüftgelenk. Vieleicht hat der Arbeitgeber evt. einen Schonposten? Manchmal gibt es ja auch Arbeitgeber die etwas für Angestellten übrig haben. Alles gute Ossie62


AlfonsZ 
Beitragsersteller
 16.02.2012, 11:24

Danke. Kann ja mal mit meinem AG reden. Übrigens, gibt es auch % als Behinderung ? Gruß A... .

Ossie62  24.02.2012, 12:20
@AlfonsZ

Mit Hilfe des Hausarztes und des Orthopäden ggf. bei vorhandensein eines "Vertreters für schwerbehinderte Menschen" sollte ein Grad der Behinderung von 30 drin sein. Mit einem GdB 30 kann man dann einen Gleichstellungsantrag stellen, ist somit einem mit GdB 50 Gleichgestellt ohne die Vergünstigungen (Sonderrlaub etc) hat aber einen gewissen Kündigungsschutz. Das ist aber ein sehr langer Weg, weil alle Ämter und Behörden vom Staat angehalten sind möglichst wenig solche Anträge zu befürworten oder zu genehmigen. Bei mir hat die ganze Ka.... 4 Jahre gedauert, immer wieder Widerspruch einlegen wenn keine günstige Entscheidung getroffen worden ist. Habe GdB 40 und Gleichgestellt. Aber Hilfe in Anspruch nehmen, denn alleine wird es schwer. Bei weiteren Fragen gerne wieder. MfG Ossie62