Belastung nach TEP OP, laut BG kann ich wieder voll Gewichte auf der Arbeit heben !

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Hallo Harry,

Du brauchst doch nur einmal ins Internet gehen und einmal so etwas durch zu lesen.

http://www.medfuehrer.de/Kuenstliches-Hueftgelenk-Nach-der-Behandlung

Nun solltest Du aber nicht glauben OK ich schicke jetzt der BG ein Schreiben das geht nicht siehe ... Man sollte sich in solchen Fällen unbedingt Hilfe holen ob Du nun zum VDK / SoVD gehst oder zu einem guten Anwalt Sozialrecht ist da fast egal.

Es ist so wenn Du die alte Arbeit nicht mehr ausführen kannst hast Du ein Recht auf Hilfe.

  • Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. SGB 9 § 33 oder SGB 3 § 112 usw. usw. Ich weis im Moment nicht wie alt Du bist (Umschulung odgl.. )

  • Integrationsfachämter (helfen unter Umständen bei der Arbeitssuche) Allerdings vorher Kostenübernahme abklären mit dem Kostenträger (hier BG).

  • man sollte allerdings schauen wie hoch die Möglichkeit ist auf dem Arbeitsmarkt denn wenn man keine Arbeit findet zahlt die BG nur noch das Allernotwendigste (z.B. Schmerzmittel). bei Physiotherapie wird es schon schwierig.

  • gibt es ein Anrecht auf Erwerbsminderungsrente / BG -Rente (GdB und . MdE). Wurden Gutachten dazu schon gemacht. ("Gutachter"). Schwerbehindertenausweis - Nachteilsausgleich. usw. .

Man kann leider nur allgemein schreiben weil man nicht weis wie alt Du bist udgl. Nur eins suche Dir unbedingt Hilfe allein erreichst Du kaum etwas. Ja und informiere Dich über gewisse Dinge wie lange habe ich Zeit auf einen Widerspruch zu antworten (4 Wochen / Einschreiben Rückschein, Rentenberatung gehen fehlen evtl. Unterlagen DRV.. ) usw. usw.

VG Stephan