Belastung nach TEP OP, laut BG kann ich wieder voll Gewichte auf der Arbeit heben !
Hallo
bin derzeit einwenig verwirrt, bekomme jetzt bedingt durch einen Arbeitswegeunfall 2004 ein künstliches Hüftgelenk da man wegen meinem Alter dies 2004 nicht machen wollte.
Da ich in einer Firma arbeite wo ich schwer heben muß bis zu 60 kg und den ganzen Tag gebückt auf dem Boden arbeite, habe ich im Vorfeld kontakt mit der BG aufgenommen um zu klären wie es dann weitergeht weil ich nur lese das man nicht mehr schwer heben darf und nicht weniger wie 90 Grad beim Bücken oder sitzen entstehen sollte.
Laut BG ist wieder alles erlaubt, heißt weiterhin schwer heben, gebückt auf dem Boden arbeiten usw., die meinten schl. bekäme ich ja deshalb das TEP eingesetzt.
Bekomme ein kurzschaft TEP damit man es später nochmal ohne Probleme austauschen kann.
Hat da einer Erfahrungen was das heben betrifft ?
Kann mir nicht vorstellen das wieder alles so sein soll wie ohne TEP.
1 Antwort
Hallo Harry,
Du brauchst doch nur einmal ins Internet gehen und einmal so etwas durch zu lesen.
http://www.medfuehrer.de/Kuenstliches-Hueftgelenk-Nach-der-Behandlung
Nun solltest Du aber nicht glauben OK ich schicke jetzt der BG ein Schreiben das geht nicht siehe ... Man sollte sich in solchen Fällen unbedingt Hilfe holen ob Du nun zum VDK / SoVD gehst oder zu einem guten Anwalt Sozialrecht ist da fast egal.
Es ist so wenn Du die alte Arbeit nicht mehr ausführen kannst hast Du ein Recht auf Hilfe.
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Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. SGB 9 § 33 oder SGB 3 § 112 usw. usw. Ich weis im Moment nicht wie alt Du bist (Umschulung odgl.. )
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Integrationsfachämter (helfen unter Umständen bei der Arbeitssuche) Allerdings vorher Kostenübernahme abklären mit dem Kostenträger (hier BG).
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man sollte allerdings schauen wie hoch die Möglichkeit ist auf dem Arbeitsmarkt denn wenn man keine Arbeit findet zahlt die BG nur noch das Allernotwendigste (z.B. Schmerzmittel). bei Physiotherapie wird es schon schwierig.
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gibt es ein Anrecht auf Erwerbsminderungsrente / BG -Rente (GdB und . MdE). Wurden Gutachten dazu schon gemacht. ("Gutachter"). Schwerbehindertenausweis - Nachteilsausgleich. usw. .
Man kann leider nur allgemein schreiben weil man nicht weis wie alt Du bist udgl. Nur eins suche Dir unbedingt Hilfe allein erreichst Du kaum etwas. Ja und informiere Dich über gewisse Dinge wie lange habe ich Zeit auf einen Widerspruch zu antworten (4 Wochen / Einschreiben Rückschein, Rentenberatung gehen fehlen evtl. Unterlagen DRV.. ) usw. usw.
VG Stephan