auf meiner lohnabrechnung ist ein kürzungsbetrag ausgewiesen,warum?

2 Antworten

Hallo, ab der 6. Krankheitswoche bekommt man nicht mehr den vollen Lohn - das ist leider völlig rechtens. Die Lohnfortzahlung ab der 6. Woche übernimmt die Krankenkasse. Hier ein Link dazu

https://boettcherblog.wordpress.com/2013/06/02/lohnfortzahlung-und-krankentagegeld-nach-der-6-krankheitswoche/

Das musst Du mal nachrechnen, 1/3 Abzug des Bruttogehaltes erscheint mir zu hoch. Hast Du üblicherweise noch Überstundenzuschläge? Wochenendzuschläge? Die entfallen dann natürlich alle, das kann einiges ausmachen. Frag notfalls in der Lohnbuchhaltung nach und bitte um Erklärung. lg Gerda


gerdavh  17.12.2014, 12:04

Wichtig!!! Hast Du denn bei der Krankenkasse kein Krankengeld beantragt??? Dann musst Du das, falls Du jetzt noch immer krankgeschrieben bist, auf der Stelle machen. Selbst wenn Du jetzt wieder arbeitsfähig sein solltest, musst Du Dich im Nachhinein darum kümmern und zwar bald. Das dauert evtl. einige Wochen, bis Du da Dein Geld bekommst.

Hallo Mohrchen,

in der Regel zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit sechs Wochen lang den Lohn ( § 3 EntgFG). Allerdings ohne irgendwelche Sonderzahlungen die in der Regel nur einmalig gezahlt werden. Für die siebende Woche zahlt die Krankenkasse das Krankengeld bis man ausgesteuert wird. (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V

Beispiel für eine Krankengeldberechnung in 2014

Berechnungsgrundlage Betrag in Euro

  • monatliches Bruttogehalt 2.000,00
  • monatliches Nettogehalt (Lohnsteuerklasse 1, keine Kinder) 1.358,83
  • 70% des Bruttogehalts 1.400,00
  • 90% des Nettogehalts 1.222,95
  • monatliches Krankengeld brutto 1.222,95
  • abzüglich Anteil Rentenversicherung (9,45%) 115,57
  • abzüglich Anteil Arbeitslosenversicherung (1,5%) 18,34
  • abzüglich Anteil Pflegeversicherung (1,275% inkl. Zuschlag für Kinderlose) 15,59
  • monatliches Krankengeld netto 1.073,45
  • tägliches Krankengeld brutto 40,77
  • tägliches Krankengeld netto 35,78
  • Differenz zum Nettoeinkommen 285,38

Stand 2014 (Berechnung)

Nun könntest Du auf der Grundlage ausrechnen welches Krankengeld Dir zusteht . Ansonsten könnte man z.B. beim VDK / SoVD ( Sozialrechtsberatung einmal die Woche) nachfragen ob die einem ausnahmsweise einmal weiterhelfen. Allerdings ein Drittel wäre doch etwas viel an Abzug - den es wird ja nur eine Wochen Krankengeld gezahlt bei den sechs Wochen geht es um eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall! Ich würde einmal bei der Krankenkasse anfragen was Du tun musst ...

VG Stephan