Berufstauglichkeitsuntersuchung nach Koronarer dreigfäßherzerkrankung

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Die Frage ist denkbar einfach zu beantworten.

Derjenige, der die Berufsunfähigeit festgestellt hat, muß anbei der schriftlichen Entscheidung eine Rechtsbehelfsbelehrung anheften. Dort steht soweit alles drin: ab/ bis wann man sich wo bei wem wie melden soll/ muß, um die Berufsunfähigkeit bestätigen bzw. widerrufen zu lassen.

Wurde der Entscheidung kein entsprechender Rechtshinweis hinzugefügt, ist der Bescheid ungültig aufgrund eines Formfehlers. Dazu hats in der deutschen Rechtsprechung ein paar einschlägige Urteile!