Berufstauglichkeitsuntersuchung nach Koronarer dreigfäßherzerkrankung
Hallo ihr LIEBEN! Ich mußte jetzt nach meiner 7monatigen Krankheit zum VERKEHRS MEDIZINISCHEN DIENST um mir meineBerufstauglichkeit wieder bestätigen zu lassen Ich bin Berufskraftfahrer.Jetzt hatte ich folgendes Problem,bei de 1. Untersuchung hat sich derArzt nur meine mediz. Unterlagen angesehen,hat danach einen Reaktionstest gemacht, der übrigens bei dieser Untersuchung nicht vorgesehen ist und dann noch die ART UND WEISE wie die SCHWESTER mit mir umgegangen ist!!!! Ich bin dann natürlich durchgefallen!!!Der Arzt hat mir darauf Fahrverbot für ein halbes JAHR gegeben.Jetzt war ich bei einem anderen ARZT ;der hat mich gründlicher untersucht und einige TESTS gemacht und hat mir meineberufstauglichkeit bestätgt!!! Wie soll ich mich jetzt verhalten??? Wer hat damit Erfahrung????
1 Antwort
Die Frage ist denkbar einfach zu beantworten.
Derjenige, der die Berufsunfähigeit festgestellt hat, muß anbei der schriftlichen Entscheidung eine Rechtsbehelfsbelehrung anheften. Dort steht soweit alles drin: ab/ bis wann man sich wo bei wem wie melden soll/ muß, um die Berufsunfähigkeit bestätigen bzw. widerrufen zu lassen.
Wurde der Entscheidung kein entsprechender Rechtshinweis hinzugefügt, ist der Bescheid ungültig aufgrund eines Formfehlers. Dazu hats in der deutschen Rechtsprechung ein paar einschlägige Urteile!