Brust OP bei Trichterbrust?

4 Antworten

Hallo KATHY2007,

die Kosten einer Trichterbrust-OP werden normalerweise von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

Eine Brustvergrößerung (beider Brüste) wird nicht von der GKV bezahlt. (Sie steht auch nicht im Zusammenhang mit einer Trichterbrust.)

Eventuell könnten aber (bei asymmetrischen Brüsten) die Kosten einer Brustangleichung übernommen werden. Bei dir wäre eine Vergrößerung der kleineren Brust sinnvoll, so dass dann beide Brüste gleich groß wären.

Das ist aber eine Einzelfallentscheidung, die du bei deiner Krankenkasse beantragen musst. Ein Facharzt für plastische und ästhetische Chirurgie, der diese OP durchführen und mit der GKV abrechnen kann, kann dir auch helfen den Antrag bei deiner Krankenkasse zu stellen.

Infos zu den BH-Größen:

Die Zahl ist die Unterbrustweite in cm. Ob sie bei dir 70cm oder 75cm beträgt, kannst du ausmessen, indem du direkt unter deiner Brust deinen Körperumfang misst. Das kannst du auch in einem guten Damenunterwäschegeschäft machen lassen.

Der Buchstabe steht für die Körbchengröße (Cup-Größe). Die Körbchengröße hat aber bei jeder Unterbrustweite einen anderen Buchstaben: z. B. hat ein BH mit 75A dieselbe Körbchengröße, wie ein BH mit 70B (nur der Unterbrustumfang ist verschieden.)

Demnach hättest du

  • bei einer Unterbrustweite von 70cm: links 70B – rechts 70A
  • bei einer Unterbrustweite von 75cm: links 75A – rechts 75AA

 

Bild zum Beitrag

In Sanitätshäusern gibt es auch BH-Einlagen, die die kleinere Brust ausgleichen, sodass beide Brüste gleich groß erscheinen. Das könntest du ausprobieren um die Zeit bis zu einer Brustangleichung zu überbrücken.

LG Emelina

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
 - (Operation, Krankenkasse, Brust)

Gehe mal in einen Wäscheladen und lasse dir genau bestimmen, was du für eine BH- Größe hast. Ein falscher BH verursacht bei Frauen sehr oft Schmerzen. Anfangs nicht, später können sie enorm werden.

Ich kenne von Mitschülern die Brustverkleinerung auf Kosten der Krankenkasse. Das geht aber nur, wenn psychische Krankheiten, aufgrund der Brust, bestätigt sind. Anders sieht es aus bei bereits vorhandenen Krankheiten, die durch die Brust sich verschlimmern könnte. Da wird erst gar nicht mehr gefragt, da ist die BrustOP selbstverständlich. Frage vorsichtshalber wegen der Brustvergrößerung bei deiner Krankenkasse an.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Kommt auf die Krankenkasse und die Ärzte an.