Darf der Arzt Familienmitgliedern Auskunft geben?
Ich habe kürzlich wegen der wahrscheinlich psychischen Erkrankung meiner Oma gefragt und da den Rat bekommen selbst mir ihrem Hausarzt zu reden weil sie selbst nicht hingehen darf. Nun dachte ich der Arzt steht unter Schweigepflicht - darf er dann überhaupt mit mir darüber sprechen? Oder dürfte er es mit einer meiner Tanten oder meiner Mutter?
3 Antworten
Das ist immer so eine Sache...
Prinzipiell ist der Arzt natürlich der Schweigepflicht unterworfen. Sprich: Wenn die Oma nicht erlaubt, daß jemand anderes etwas über sie erfährt, dann muß er sich dran halten. Es steht dem Arzt aber frei, die Schweigepflicht der Lage angemessen neu zu interpretieren und zur Wahrung der Interessen und der Gesundheit des Patienten auszuweiten. Bedeutet im Klartext: Hat der Arzt Bedenken, was den psychischen Gesundheitszustand angeht, darf er direkte Verwandte einbeziehen und diese darüber unterrichten.
Auch gibt es das sogenannte "klonklusive Einverständnis". Das ist ein juristischer Leitsatz, der es dem Arzt erlaubt davon auszugehen, daß ein Patient im Falle einer Beinträchtigung der Urteilsfähigkeit das Einverständnis hat, Angehörige einzuschalten und diese über die Lage zu unterrichten.
Grundsätzlich hat der Arzt auch gegenüber den Familienmitgliedern die Schweigepflicht zu wahren. Es sei denn deine Oma hast Ausdrücklich eine oder mehrere Person benannt die informiert werden dürfen.
Er darf auch nicht mit deiner Tante oder deiner Mutter sprechen, da sie volljährig ist. Eine Ausnahme wäre es, wenn sie nicht mehr ganz "frisch" wäre, also jemand anderes die Entscheidungen für sie trifft. Falls deine Oma ihre Entscheidungen jedoch selbst trifft und es wünscht, weil sie selbst nicht hingehen kann, kann sie dir eine Vollmacht unterzeichnen, dass der Arzt dich informiert. Pb das rechtlich in Ordnung wäre, weiß ich allerdings nicht.