Darf der lehrer mitschülerin (volljährig) eine kopfschmerz Tablette geben und ist es generell erlaubt schmerztablette in der schule zu nehmen?
5 Antworten
Natürlich darfst Du bei Schmerzen eine Schmerztablette in der Schule ( und auch anderswo ) einnehmen.
Ich glaube aber nicht, dass ein Lehrer einer Schülerin die er nicht näher kennt, eine Kopfschmerz-Tablette geben darf.
Aus eigener Verantwortung wird er dies auch nicht tun !
Die Lehrer dürfen von sich keine Arzneimittel geben. Das macht nur die Krankenschwester, wenn die Schule eine hat, wie meine damalige Schule auch als Internat. Im Studium wurde uns ganz klar gesagt, dass Medikamentengabe für Lehrer grundsätzlich verboten ist. Wir würden dann als Lehrer nicht die Wirkung bzw. die Nebenwirkung beim Schüler kennen.
Besagte Mitschülerin ist volljährig - ergo entscheidet alleine sie, ob sie das freundliche Angebot des Lehrers in Anspruch nimmt.
Medikamente darfst du nehmen. Auf Klassenfahrten dürfen bei Kindern Medikamente, die unter Kontrolle eingenommen werden, auch als Ersatz Lehrer die Rolle mit Erlaubnis der Eltern übernehmen. Das gilt auch bei kleinen Diabetikern in der Schule. Aber selbst therapieren darf man als Lehrer nicht. Zumal ein Lehrer nicht weiß, wie man auf die Nebenwirkung reagiert. Ich studiere auf Lehramt. Dort haben wir den Kurs schon gehabt für medizinische Fürsorge. Einzig, hat die Schule eine eigene Schrankenkwester (Internatsschule) oder einen Arzt, dann dürfen die Medikamente geben, bei bestimmten Symptomen, z.B. Kopfschmerzen die Krankenschwester, sonst der Arzt Arzneimittel anordnen oder geben.
Warum solltest Du keine in der Schule nehmen dürfen? Wenn du Volljährig bist, kannst du ja selber entscheiden ob du sie annimmst oder nicht. Also wenn du nicht mehr minderjährig bist geht dat klar
Bei uns war es verboten. Frag mich nicht warum. Bin aus der Schweiz.
das würde sehr wohl Sinn machen. Wenn es angesprochen wurde. Anders wäre es leicht fahrlässig.
Das ist nicht leicht fahrlässig, sondern grob fahrlässig. Aber meine frühere Schule hat eine Schrankenkwester. Wir haben eine Schule und sind ein Internat. Dabei sin rektale Arzneimittel ein absolutes Tabu und werden nur verabreicht, wenn es ausdrücklich von den Eltern auch genehmigt wurde UND der Schüler damit einverstanden ist. Bei Tabletten reicht der Willen des Schülers und bei verschreibungspflichtigen Arzneimittel einmal der Eltern unseres Arztes und den Willen der Schüler. Hier ist auch der Wille des Schülers wichtig. Ich war Schulsprecherin an der Schule. Auf Klassenfahrt in Mannheim waren meine Eltern da. Wir waren ja nicht in Ludwigshafen, sondern wir waren bei mir. Ein Arzt darf aber nur nach dem Willen eines Patienten handeln. Minderjährig müssen die Erziehungsberechtigten informiert werden.
Grundsätzlich ist das bei uns auch verboten. Es gibt nur die Ausnahme, wenn die Erlaubnis der Eltern eine Medikamentengabe erforderlich macht. Z. B. bei Diabetikern, die Bauchspritze geben mit Insulin.