Darf Zahnarzt Milchzähne bei Kindern ohne Einwilligung von Kind und /oder Eltern ziehen?
Ich war heute mit meiner Tochter (9)bei einer neuen Zahnärztin zur normalen Kontrolle. Bereits bei Terminvereinbarung habe ich darauf hingewiesen, dass meine Tochter Angstpatientin ist.
Im Behandlungsraum habe ich nochmals bestätigt, dass es ein reiner Kontrolltermin ist. Die Ärztin warf einen kurzen Blick in den Mund meiner Tochter (kein Röntgen oder Gespräch oder sonstiges vorher), griff plötzlich beherzt zu und drehte meiner Tochter einen Backenzahn raus, der zwar locker war aber beim Wackeln noch schmerzte. Meine Tochter schrie auf und begann zu weinen, da griff sie nochmals zu (bevor ich einschreiten konnte) und drehte ihr noch einen zweiten Backenzahn raus. Meine Tochter war fix und fertig, bettelte nur noch, dass sie gehen möchte, die Blutungen mussten mit Tamponaden gestoppt werden. Als ich die Ärztin zur Rede stellte meinte diese nur, die mussten sowieso raus, sie hätte ein Betäuben nicht für nötig gehalten und eine Entfernung unter Narkose hätte Nebenwirkungen. Und hätte sie vorher was gesagt hätte meine Tochter ihr das Ziehen bestimmt verwehrt. Ich war schockiert, entrüstet und entsetzt. Die Ärztin meinte ich soll ihr ein Eis kaufen, wär doch alles nicht so wild. Meine Tochter hat gezittert, geweint. Wir haben uns entschieden, die Ärztin bei der Polizei anzuzeigen. Ich weiß nicht wie ich meine Tochter jemals wieder zu einem Zahnarzt bringe ohne Panikausbrüche.
Hätte sie die Notwendigkeit des Entfernens von Zähnen mit uns besprochen, hätten wir uns jedenfalls für eine kurze Narkose entschieden. Aber sie hat eigenmächtig ohne jegliche Zustimmung oder Einwilligung gehandelt.
3 Antworten
Hallo, ich kenne mich mit dem Thema nicht aus, doch ich denke mal wenn das Kind mit starken Schmerzen dorthin geht und der Zahn umgehend entfernt werden muss, dürfen die Ärzte ohne Zustimmung eingreifen.
Bei dem Fall finde ich es trotzdem sehr schlimm, dass die es nicht mit Ihnen besprochen haben und Ihrer Tochter so eine große Angst eingejagt haben, sodass sie garnicht mehr dahin möchte, ich kann mich selber noch erinnern als mir der Zahn als Kind ohne Vorwarnung rausgezogen wurde hatte ich wirklich höllische Schmerzen und Trauma. Sie haben alles richtig gemacht und diese Ärztin angezeigt, denn sowas sollte wirklich mit dem Elternteil besprochen werden und Ihrer Tochter hätten die wenigstens Bescheid geben können.
Solche Menschen sollten diesen Job garnicht ausführen!
Bei einer Kontrolle dürfen Sie das eigentlich nicht machen. Sowieso darf man ohne triftigen Ggrund nicht einfach so eingreifen, ohne dass man sich vorher die Einwilligung holt.
Wenn es so war, wie du geschildert hast, dann war das nicht in Ordnung. Bin zwar kein Zahnarzt, aber dass man den Arzt dafür wegen Körperverletzung anzeigen kann, das weiß ich. Es gab keinen Lebensnotwendigen Grund, deiner Tochter den Zahn zu ziehen und es war jemand da, den man ansprechen konnte. Somit hat sich die Ärztin strafbar gemacht
Hallo! Normalerweise müssen Ärzte die Einwilligung der Patienten einholen, außer es ist lebensnotwendig ... aber ist das der Fall? Nein.
Natürlich, es ist ihr Job, aber sie sollte die Kinder nicht so erschrecken. Ich selbst habe Angst vor dem Zahnarzt, und wenn sie mir so etwas antun würde, würde ich nie wieder hingehen.
Ich werde jetzt zu einer anderen Praxis gehen. Und gut, dass Sie ihr angezeigt haben.