Gibt es eine Härtefallregelung zur Kostenübernahme für eine Brille bei Erwerbsunfähigkeitsrente?n?
Ich benötige unbedingt eine neue Brille. Diese kann ich aber nicht finanzieren, da ich Erwerbsunfähigkeitsrente bekomme, die grade den Satz des Lebensunterhaltes unterschreitet.
2 Antworten
Hallo HolgerT.
es gibt nur eine Ausnahmeregelung bei Menschen die eine sehr schlechte Sehleistung trotz Brille von bis zu 30 Prozent haben.
An Deiner Stelle würde ich einmal zu einem Optiker gehen und nachfragen ob eine Teilzahlung möglich ist.
Ausnahmeregelung § 33 Abs. 1 Satz 5 SGB 5 haben Versicherte nach Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Versorgung mit Sehhilfen, wenn sie auf Grund ihrer Sehschwäche oder Blindheit, entsprechend der von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Klassifikation des Schwergegrades der Sehbeeinträchtigung, auf beiden Augen eine schwere Sehbeeinträchtigung mindestens der Stufe 1 aufweisen. --- Der Anspruch auf Versorgung mit Sehhilfen umfasst nicht die Kosten des Brillengestells.
Eine Härtefallregelung gibt es im Moment nur noch beim Zahnersatz.
VG Stephan
Ich habe von meiner KK keinerlei Zuschuss für die Brille bekommen, obwohl ich auch von Erwerbsunfähigkeitsrente leben muss. Du solltest es aber beim Sozialamt versuchen und dort einen Zuschuss beantragen.