Gültigkeit der Lymphdrainage verlängern?
Ich habe ein Rezept für die Lymphdrainage erstmals bekommen.
Das müsste ich innerhalb zwei Wochen einlösen. Nun war ich krank und dann waren die Physiopraxen in der Nähe entweder voll oder wegen Personal Mangel vorübergehend zu..Eine hatte ich gefunden die allerdings erst im Mai Termin für mich hat. Die Dame erklärte mir das die behandelte Fachärztin, nur das ändern müsse und dann würde es nicht verfallen und ich kann Termin bekommen. Nur stellte sich die Ärztin quer ! Und stellt nicht s aus oder ändert was....Somit muss ich mich um eine neue Praxis kümmern und das alles noch einmal anfangen.Darf sie mir das verweigern , schließlich habe ich ein lymphödem II das behandelt werden muss! Und da ich leider krank wurde und kein Fahrzeug habe , kann ich auch nicht nach Buxtehude reisen für 2x in der Woche Lymphdrainage...Hab es meiner Krankenkasse mittgeteilt vielleicht bringt es was....?!?!?
Kennt jemand sich aus ? Darf man das verweigern ? Oder was kann man machen?
Gruß Sommer86
1 Antwort
Eigentlich ist die Sache ganz einfach, wenn man krank war oder keine Termine in den nächsten 2 Wochen bekommt, muss der ausstellende Arzt der Verordnung NUR das Ausstellungsdatum der Verordnung ändern bzw. (wie bei dir) in der Rubrik: " Behandlungsbeginn spätestens am......." z.B. 20.05.2018 eintragen. Das ist alles und eigentlich machen die Ärzte das auch. Wenn nicht - was ich unmöglich finde bei einem echten Grund bzw. der heutigen Terminschwierigkeiten der Physio-Praxen - kannst du leider nichts machen!
Du kannst das natürlich bei deiner Krankenkasse melden - sie ist schließlich dafür verantwortlich, dass ihre Versicherten zeitnah ärztlich und therapeutisch behandelt werden! - aber ändern kann sie letztendlich auch nichts. Sie kann nur Kontakt mit deiner Ärztin aufnehmen und ihr ordentlich zureden, dass sie deine Verordnung ändert.
So hart das klingt aber es ist leider realistich: Einen Vorteil von der jetzigen Situation hätte die Ärztin, weil diese Verordnung nicht genutzt wird und dadurch ihr Budget nicht belastet wird und natürlich die Krankenkasse, die diese Behandlungen schon mal nicht bezahlen muss. Ob es dadurch späterhin teurer wir, ist denen egal......!
Ich wünsche dir viel Erfolg bei deinen Bemühungen!
Alles Gute!
Ja leider hat sie nichts eingetragen,nur über ihre Helferin ausrichten lassen das wäre nicht ihr Problem mit der Gültigkeit und ich soll zu der Ärztin gehen wo der Meinung war das brauche ich!
Bin ich auch , und die ist Klasse , hat es auch unmöglich gefunden aber mir eine andere Praxis vorgeschlagen;-) da Versuch ich mein Glück...
Sowas wie diese Spezialistin sollte ihren Beruf ernsthaft überdenken, weil das ist in meinen Augen unterlassene Hilfeleistung / verweigern der Therapie! Meine Bewertung die nicht beleidigend war , fand sie nicht gerechtfertigt... ändert aber nichts daran das dass unterste Schublade ist.
Der Krankenkasse mittgeteilt, aber wie die du sagtest , bringt nicht wirklich viel :'( .
LG Sommer 86