Darf der Arzt die Einweisung ins Krankenhaus verweigern, obwohl das Krankenhaus es verlangt?
Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen. Meine Mama hat eine ÜBERWEISUNG zum Beckenbodezentrum bekommen. Ich habe viele rausgesucht und dort auch angerufen. In dem ersten Zentrum wurde eine Verordnung an das Krankenhaus verlangt. Daraufhin war sie beim Arzt und wollte es holen, leider nicht erfolgreich. Dort wusste angeblich keiner was das ist und warum es verlangt wird. Nun gut, ich machte mich dann wieder auf die Suche und suchte für meine Mama einen anderen Zentrum raus. Dort wird eine Einweisung von dem Arzt verlangt. Jetzt muss sie ja wieder hin und bevor sie hingeht, möchte ich wissen ob es so richtig ist und ob er es verweigern darf. Durch den unsympathischen Arzt zieht es sich alles in die Länge, jedoch muss sie untersucht werden. Um mal mit dem Termin zu helfen, kommt für die Praxis nicht in frage. Nicht mal eine Empfehlung von einem Beckenbodenzentrum.
2 Antworten
Hallo Kethe,
soll die Behandlung ambulant(kurativ) oder stationär stattfinden? Ein Unterschied.
Für mich ist eine Überweisung gleichzusetzen mit der von dir genannten Verordnung, wenn es um den ambulanten Bereich geht.
Soll die Behandlung jedoch stationär stattfinden ist eine Einweisung notwendig, wobei meiner Meinung nach ein(Haus) Arzt nicht verpflichtet ist diese auch auszustellen auf Verlangen. Ich denke, das nicht zuletzt auch die Kostenfrage geklärt werden muss. Ein stationärer Aufenthalt ist um ein vielfaches teurer.
Vielleicht kann dir noch jemand anders hier eine hilfreiche Antwort geben.
LG
Ja, kann sein, dass es nur bei ihr der Fall war und schon für eine Sprechstunde eine Einweisung verlangt wurde.
Und danke für deine Antwort. :)
Das Sprechstunden nur mit einer Einweisung vergeben werden, zumal das Ganze vorerst auf ambulanter Basis stattfinden soll, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Aber deine Mama muss wohl oder übel noch einmal zum Gyn. Nehmt die Adresse des Zentrums mit und bittet um ein persönliches Gespräch. Nicht am Empfang abwimmeln lassen. Sollte er noch nicht bereit sein so ein Formular auszufüllen, dann soll er doch bitte Alternativen nennen, an die ihr euch wenden könnt.Sollte das alles vergeblich sein, bleibt nur noch den Facharzt zu wechseln oder den Hausarzt um Mithilfe bitten. Was anderes kann ich dir leider dazu auch nicht mehr sagen. Tut mir leid. LG
Es gibt:
Überweisung: Zuweisung eines Patienten im ambulanten Bereich. Z.B. von Arzt zu Arzt. Hat eine Klinik eine Ermächtigung der KV zu einer Spezialsprechstunde, dann ist hier auch eine Überweisung erforderlich, manchmal aber von einem Facharzt.
Einweisung: "Verordnung einer Krankenhausbehandlung". Gilt, wenn für eine Erkrankung nach Ansicht eines Arztes nur eine weitere Versorgung in einem Krankenhaus möglich ist. Der Aufnehmende Arzt in der Klinik muss diese Verordnung prüfen und entscheiden, ob tatsächlich eine Indikation zur stationären Behandlung besteht.
Eine besondere Ausnahme ist die: Vorstationäre Behandlung. Hierbei wird ein Patient formal durch einen niedergelassenen Arzt eingewiesen. Der Patient wird aber nicht tatsächlich aufgenommen, sondern es werden verschiedene Untersuchungen durchgeführt (die die Klinik sonst eigentlich nicht für den ambulanten Bereich durchführen darf) und der Patient wird am gleichen Tag entlassen. Der Patient kann dann innerhalb einer Frist von wenigen Tagen tatsächlich stationär aufgenommen werden oder es bleibt nur bei dem "vorstationären" Tag. Die Klinik bekommt eine Pauschale für diesen "vorstationären" Tag.
Ja, es ist kurativ. Und die Sprechstunden werden nur mit einer Einweisung vergeben, leider. Sie bleibt dort ja auch ca. 2 Stunden. Und das war der Gynäkologe der ihr die Überweisung gegeben hat.
LG