Nächste Woche aus Tagesklinik entlassen. Wie geht es weiter?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

hallo Oderbruch!

Eine rechtlich korrekte Antwort auf Deine Frage kannst Du hier bekommen. Die kennen sich genau damit aus. Anruf genügt.

http://www.patientenberatung.de/beratung-vor-ort/

Alles Gute wünscht walesca


Oderbruch 
Beitragsersteller
 26.11.2014, 21:17

Danke für diese Antwort. Sie hat zur richtigen Ziel geführt!

walesca  28.11.2014, 14:46
@Oderbruch

Ganz herzlichen Dank für das Sternchen! Es freut mich, dass Ihr mit diesem Tipp den richtigen Weg gefunden habt. Dort bekommt man wirklich immer wieder gute Ratschläge. Alles Gute! LG

Es ist genauso wie dein Arzt sagt, wenn du bis Sonntag krank bist und am Montag zum Arzt gehst, dann liegt doch keine Zeit dazwischen, sondern es geht mit einer Folgebescheinigung weiter.

Hallo O..,

Du schreibst das Du zur Zeit arbeitslos bist. Ja und im Moment krank geschrieben bist. Es gibt hier nur zwei Fälle entweder Du bist gesund und stehst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung oder Du bist krank geschrieben. Aus welchen Gründen auch immer. und stehst damit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.

Wenn Du eine Folgebescheinigung bekommst.!

So lange Du krank geschrieben bist läuft alles wie bisher. Das heißt Du kannst nachweisen das Du dadurch dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen kannst.

Im Beamtendeutsch heißt das in etwa so http://www.theonussbaum.de/seiten/regel/regel.htm Da steht das Grundlegende drin wobei es hier auch schon einmal kleine gesetzliche Änderungen gibt halt einmal genauer hinschauen SGB 3

§ 16 Arbeitslose (1) Arbeitslose sind Personen, die wie beim Anspruch auf Arbeitslosengeld

  • (1). vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen,
  • (2.) eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen und
  • (3.) sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.

  • (Absatz 2) An Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik Teilnehmende gelten als nicht arbeitslos.

VG Stephan


Oderbruch 
Beitragsersteller
 24.11.2014, 20:35

Hmmm.... Ich muss noch mal dazu schreiben, dass ich mich dann krank schreiben haben lasse, als ich die Kündiugung bekommen habe...

Nicht, dass da ein falscher Eindruck entsteht, aber ich bin schon seit länrerer Zeit labil und der Arbeitgeber hat das bemerkt...!

Ich bin definitiv nicht bei der Agentur für Arbeit gemeldet!

Wie verhält es sich da?

gerdavh  25.11.2014, 08:55
@Oderbruch

Hallo, wenn Du Dich nach der Kündigung nicht arbeitslos gemeldet hast - wovon lebst Du jetzt? Du solltest das nachholen, vor allem was den Versicherungsschutz angeht. Irgendjemand, in diesem Falle der Staat, muss ja Deine Krankenkassenbeiträge entrichten. Und vor allem steht Dir Geld vom Arbeitsamt zu!! Rufe auf alle Fälle, wie @walesca empfohlen hat, bei der Patientenberatung an!!!!

Nelly1433  25.11.2014, 13:38
@Oderbruch

@Oderbruch

Ich bin definitiv nicht bei der Agentur für Arbeit gemeldet!

Dann wird es aber allerhöchste Zeit ! Sobald die Kündigung vorliegt, muss man sich arbeitssuchend melden. Andernfalls riskiert man eine 3monatige Sperre des Arbeitslosengeldes. Unabhängig davon, ob man krank geschrieben ist oder nicht. Das sollten Sie DRINGEND nachholen !!!

StephanZehnt  28.11.2014, 09:55
@Nelly1433
Ich bin definitiv nicht bei der Agentur für Arbeit gemeldet!

Wir haben nun nicht erfahren ob Du weiterhin krank geschrieben bist! Während der Zeit der Krankschreibung gibt es entsprechende Abzüge da das Krankengeld Versicherungspflichtig ist. Das heißt es werden auch Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt.

Wen klar ist das man nicht weiter krank geschrieben ist oder ausgesteuert wird von der Krankenkasse muss man sich arbeitslos melden.

Es ist sinnvoll sich beraten zu lassen egal ob bei der UPD oder beim VDK da wir z.B. im Moment nicht wissen ob Du noch krank geschrieben ist udgl. .

Hier hat Mambo das ein Stück beschrieben

http://www.elo-forum.org/allgemeine-fragen/20987-zeitvertrag-laeuft-krankgeschrieben.html

Wenn man am letzten Arbeitstag krank geschrieben wird hat man Anspruch auf Krankengeld solange bis man ausgesteuert wird bzw. gesund geschrieben wird!

Bundessozialgerichtsurteil (Az.: B 1 KR 19/11 R)

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