Hausarzt weigert sich Verordnung für Lymphdrainage auszustellen obwohl es eine Diagnose gibt Stadium 2?
Hallo,
meine Mutter hat die Diagnose Lymphödem Stadium 2 vom Internisten.
Er sagt sie soll Lymphdrainage und Strümpfe bekommen und der Hausarzt stellt es aus.
Die Hausärztin hält es für kontraproduktiv und weigert sich.
Was kann ich tun, um eine Verordnung zu erreichen?
Lieben Dank für Tipps und Erfahrungen.
Viele Grüße, Tanja
3 Antworten
Bedarf der Lymphdrainage lasse ich mir alle 2-3 Jahre vom Lymphologen bestägigen und die Diagnose geht an den Hausarzt. Dann verschreibt er das problemloser.
Was man allerdings ganz problemos bekommt ist Bestrumpfung. Die kommt einem schlimm vor, ist sie aber nicht. Inzwischen habe ich sie in verschiedenen Farben und Modellen und trage sie sehr gerne.
Es ist problematischer ein gutes Sanitätshaus zu finden, dass gut sitzende Bestrumpfung hinbekommt und eine Praxis zu finden, die Lymphdrainage durchführt. Ein Drainagetermin geht zumeist über 1 Stunde, wenn es eine Ganzkörperbehandlung ist. Zumeist wird sie für 2 x pro Woche angesetzt. Das mag keine Praxis, weil sie in der gleichen Zeit deutlich mehr verdienen könnte mit "normalen" Behandlungen.
Bis du das alles organisiert hast, könntest du deine Mutter zum Schwimmen schicken. Das ist ähnlich effektiv wie eine Lymphdrainage. Wenn sie sich wegen ihrer Bikinifigur schämt, dann braucht sie andere Badekleidung. Dank unserer islamischen Mitbürger gibt inzwischen schöne Modelle, die mehr bedecken als die übliche Badekleidung.
Wende dich an den Arzt, der es empfohlen hat. Der soll es dann auch verordnen. Ein Arzt darf nur das verordnen, was er für sinnvoll erachtet.
Danke für Deine Antwort.
Der Internist, der es empfohlen hat stellt die Verordnung nicht aus auf Nachfrage. Er verweist auf den Hausarzt. Ich drehe mich im Kreis.
Die Verordnung der Lymphdrainage kostet den Hausarzt Budget, deshalb verweigert er die Verordnung!
Warum bekommt sie die Verordnung nicht von dem Arzt, der die Lymphdrainage empfohlen hat! (Möchte dieser eventuell auch sein Budget schonen?)
Danke Dir. Mit der neuen Verordnung wird das Budget nicht mehr angegriffen.
- Arzt Verordnung Recht und Gesundheitspolitik Heilmittelbedarf Lymphödem
Lymphödeme ab Stadium 2 sind nun als Diagnose für langfristigen Heilmittelbedarf gelistet.
Verordnung
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- Heilmittelbedarf Lymphödem
Lymphödeme ab Stadium 2 sind nun als Diagnose für langfristigen Heilmittelbedarf gelistet. Somit ist eine Genehmigung durch die Krankenkassen für die Verordnung von langfristigem Heilmittelbedarf nicht mehr notwendig. Das bedeutet: Schnellere Behandlung und weniger Bürokratie.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16.03.2017 folgende Ergänzung der Heilmittelrichtlinie (Anlage 2) (Letzter Zugriff: 28.05.2019) beschlossen: Lymphödeme ab Stadium II werden ab sofort als Diagnosen für langfristigen Heilmittelbedarf gelistet. Dieser Beschluss wurde am 29.05.2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist somit gültig. Auch die Kassenärztliche Vereinigung Bayern hat hierzu hilfreiche Informationen veröffentlicht (Letzter Zugriff: 29.05.2019).
Langfristiger Heilmittelbedarf: Genehmigung nicht mehr erforderlich- Eine Genehmigung des langfristigen Heilmittelbedarfs ist nicht mehr erforderlich, wenn die Erkrankung auf der Diagnoseliste steht (Anlage 2).
- Patienten mit langfristigem Heilmittelbedarf können „Verordnungen außerhalb des Regelfalls“ verordnet bekommen, ohne den Regelfall zwingend zu durchlaufen.
- Die Verordnungsmenge ist so zu bemessen, dass spätestens nach zwölf Wochen eine ärztliche Untersuchung stattfindet.
- Das Antragsverfahren ist bei nichtgelisteten Diagnosen weiterhin notwendig.
- Langzeitverordnung: Lymphödeme in den Stadien II und III gelten als langfristiger Heilmittelbedarf (beispielsweise für die Verordnung einer manuellen Lymphdrainage).
- Krankenkassen: Eine Genehmigung des langfristigen Heilmittelbedarfs bei Krankenkassen ist für diese Diagnosen nicht mehr erforderlich.
- Budget: Heilmittelverordnungen bei Lymphödemen der Stadien II und III belasten nicht das Budget des Arztes.
- Im Rahmen der gelisteten Diagnosen: Im Falle von Wirtschaftlichkeitsprüfungen wird der Arzt entlastet.
Die korrekt ausgefüllte Heilmittelverordnung ist die Voraussetzung für die phasengerechte Therapie des Lymphödems.
Bitte beachten Sie, dass es sich hier ausschließlich um Heilmittel und nicht um Hilfsmittel handelt!
Lieben Dank für Deine ausführliche Antwort.
So haben wir es auch gemacht. Wir waren beim Internisten, er hat die Diagnose gestellt, Lyphoedem, Stadium 2 und der Hausarzt soll verschreiben. Er macht es aber nicht. Ich werde versuchen einen anderen Hausarzt zu finden.