Hat eine MFA eine Schweigepflicht dem Arzt gegenüber?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi Hatemyself,

Vorweg: Es kann sein dass beim Belastungs EKG der Arzt dabei ist .. Ausser einmal war bei meinen Belastungs EKG´s (ich hatte schon sehr viele) immer ein Arzt mit anwesend. Von daher kann es sein dass die Ärztin es schon selbst mitkriegt.

Ich denke schon dass die MFA deine Ärztin auf die Schnittverletzungen ansprechen wird, eine Schweigepflicht gegenüber MFA und dem Arzt gibt es meines Wissens nicht.
Wäre ja auch kontraproduktiv.

Ich kann mir vorstellen dass es für dich unangenehm ist und dass du nicht möchtest dass deine Ärztin von den Rückfall erfährt .. Leider wird das aber unumgänglich sein und da du scheinbar seelisch nicht im Gleichgewicht bist wäre es wirklich gut wenn die Ärztin darüber Kenntnis erlangt und mit dir darüber sprechen kann.

Rückfälle passieren, du brauchst dich dafür nicht zu schämen .. Aber nimm Hilfe an.

Ich drück dir die Daumen dass du so schnell wie möglich von dem Ritzen wegkommst und es dir wieder besser geht.

Alles Gute!

Das ist schon eine reichlich kaputte Situation. Ihre langjährige Hausärztin darf nicht erfahren, dass Ihre Borderlinestörung/Anpassungsstörung wieder aufflammt, soll sich derweil aber um Ihre Herzbeschwerden kümmern.

Da stimmt ja etwas mit dem Vertrauensverhältnis nicht mehr. Für die Abklärung der Herzproblematik sind die frischen Wunden vermutlich wirklich nicht relevant, trotzdem ist das grundsätzlich der falsche Ansatz, einem Arzt zu begegnen. 

Wenn Sie ihm/ihr in anderen Situationen vermeintlich irrelevante Information vorenthalten, dann erschweren Sie seine/ihre Arbeit und schaden damit am Ende nur sich selbst. Na gut. Wenn man sich "Hatemyself" nennt, soll das vielleicht so sein.

Wenn die MTA es der Ärztin erzählt - was wollen Sie tun ? Die MTA auf Verletzung der Schweigepflicht verklagen ? Ist doch kaputt !

Zu den vorhergehenden guten Antworten möchte ich noch hinzufügen: 

Praxistipp: Im Behandlungsteam ist es aber keine Schweigepflichtsverletzung, wenn Sie Ihrer Kollegin sagen, dass die Vene am linken Arm des Patienten optimal zur Blutentnahme ist. Und der Patient ist dankbar, wenn er nur einmal gestochen werden muss.  

Quelle: http://www.iww.de/ppa/archiv/patientenrechte-schweigepflicht-und-entbindung-von-der-schweigepflicht-f30888

D.h. für die MFA besteht keine Schweigepflicht dem Arzt gegenüber. Das wäre ja auch völlig unlogisch. Schließlich arbeiten beide auf 'der gleichen Seite', zum Wohle ihrer Patienten. Und es würde im Umkehrschluss bedeuten, dass der Arzt alle Patientenunterlagen wegschließen müsste, damit die Mitarbeiter nichts erfahren. Unter diesen Umständen wäre eine optimale Behandlung der Patienten überhaupt nicht möglich.

""Hat sie auch eine Schweigepflicht?"

Nein; und das ist gut und richtig so. Glaubst Du wirklich, dass Du Dich und Dein Probleme vor Gott und der Welt und vor Deiner Ärztin verstecken kannst? Ärzte wollen helfen. Du scheinst keine Hilfe zu wollen. Dann musst Du mit Dir und Deinem Problem alleine fertig erden. Aber irgendwann wirst Du, und das ist auch gut, auf allen Vieren zu Deiner Ärztin gekrochen kommen und um Hilfe bitten. Dann lieber gleich.