Kann ich gekündigt werden?
Hallo, unswar bin ich ungefähr seit 2 wochen in der pflege in einem Seniorenheim und mache dort ein praktikum bis märz (6 monate) nur in diesen zwei wochen war ich schon 5 tage krank musste mich leider wieder krank melden.. weil ich wirklich die ganze zeit erkältet bin muss ich angst haben gekündigt zu werden? Weil mir macht es echt spaß.. nur ich werde halt schnell krank.
4 Antworten
Krank oder kränklich?
Vielleicht solltest Du Deinen Berufswunsch noch einmal überdenken!
In der Pflege braucht es schon stabile Personen, zu empfindlich sollte man auch nicht sein.
Daher meine Frage!
Wenn man wirklich krank ist, ist man krank, deutliche Erkältungssymptome, Magen-Darm oder Ähnliches.
Aber es gibt auch das „krank“ bei dem man sich einfach mal nur nicht ganz wohlfühlt.
Damit sollte man vielleicht mal überlegen, ob man damit arbeiten könnte.
Die Gefahr einer Kündigung besteht natürlich, wenn man innerhalb der ersten 14 Tage schon mehr als 5 Tage arbeitsunfähig war!
Im Praktikum bist Du wahrscheinlich unentgeltlich, da schauen sie es sich vielleicht auch noch ein bisschen an.
Muss sagen ich wirklich krank bin habe auch mehrmals versucht arbeiten zu gehen musste mich nur wiedee krank melden es gefällt mir da eigentlich sehr..
Du bist als Praktikantin in der Regel in einer so niedrigen Gehaltsgruppe, das wird man nicht tun, dich entlassen. Ich hatte mal eine Schulpraktikantin nicht mehr weiterarbeiten lassen. Das konnte ich nicht verantworten und bekam die Bestätigung durch eine Ärztin bestätigt. Wegen dem Schülerpraktikum habe ich dann in der Rechtsabteilung sie sofort umgesetzt. Aber wegen 2 Wochen krank im Pflegepraktikum von 6 Monaten, sollte nichts passieren. Hättest du Rückenprobleme. Dann muss gehandelt werden. Aber eine Erkältung nicht.
Ich kenne deinen Arbeitgeber nicht, aber ich würde keine Probleme machen und wäre froh, dass jemand im Pflegeberuf seine Ausbildung machen will.
Wenn Du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Deines behandelnden Arztes für diese Zeiträume vorlegst, darf Dir nicht gekündigt werden !
Ein Pflichtpraktikum musst du bei mehreren Fehltagen nacharbeiten. Ein freiwilliges Praktikum meistens nicht.