Krankenwagen bestellen oder nicht?

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Hallo Martin,

nun als Arbeitgeber hat man Heute zwar nur theoretisch eine gewisse Fürsorgepflicht! Als zweites Problem, wollte der Arbeitgeber schon klarstellen, ob da nicht eine ernsthafte Erkrankung dahinter steht. Das muss schon abgeklärt werden.Wir wissen nicht was Du beruflich machst. Aber man stelle sich einmal vor eine Arbeitnehmer arbeitet an einer Maschine, es passiert wieder etwas ähnliches und dann kommt es zu einem Arbeitsunfall.

Wenn dann durch einen Zufall raus kommt ja der Arbeitnehmer ist nicht das Erste Mal umgekippt und jetzt der Arbeitsunfall was war da los. Auch wenn man im Büro schafft und da stürzt (Treppe odgl. ). kann es schon einmal die Frage aufkommen was ist da wirklich passiert.

Ich kenne einen Arbeitgeber der wurde wegen grober Fahrlässigkeit verurteilt. Natürlich zahlt dann seine Haftpflicht einen Obolus. Aber wenn der Arbeitnehmer schwerst verletzt ist trägt die Allgemeinheit die Kosten. So z.B. zahlt die DRV dann die Erwerbsminderungsrente udgl. Nun den Arbeitnehmer trifft es aber dann am härtesten. Er schluckt u.U. sein Leben lang Schmerztabletten wird nicht unbedingt sehr alt werden.

Ja und Anfangs sagt die Berufsgenossenschaft noch kein Problem Physiotherapie udgl.zahlen wir. Wenn dann immer mehr klar wird das der Arbeitnehmer bedingt dadurch das er Schwerbehindert ist keine Arbeit mehr findet, sagt dann die Berufsgenossenschaft Sorry wir zahlen nur noch das Allernotwendigste. Grund wir müssen ihr Recht an Teilhabe am Arbeitsleben Rechnung tragen.

Wenn dies nicht mehr möglich ist, war`s dies dann von unserer Seite. (Berufsgenossenschaft).

Das heißt insgesamt ist das Ganze schon etwas komplizierter als man hofft!

VG Stephan


MartinJ 
Beitragsersteller
 04.05.2014, 13:11

Natürlich, bin ich froh dass es mir gut geht und die Werte sehr gut sind. Der Artzt sagte er hat selten so gute Werte in der Notaufnahme gesehen. Ich Arbeite als Verkäufer im Großhandel und bin dort in der Feinkostabteilung also den ganzen Tag über in der Kälte.

MartinJ 
Beitragsersteller
 04.05.2014, 13:11

Natürlich, bin ich froh dass es mir gut geht und die Werte sehr gut sind. Der Artzt sagte er hat selten so gute Werte in der Notaufnahme gesehen. Ich Arbeite als Verkäufer im Großhandel und bin dort in der Feinkostabteilung also den ganzen Tag über in der Kälte.

MartinJ 
Beitragsersteller
 04.05.2014, 13:02

Ich bin Verkäufer im Großhandel und Arbeite dort in der Feinkostabteilung. Also den ganzen Tag über in der Kälte. Und Natürlich bin ich heilfroh, das alles io ist. Der Artzt, sagte so gute Werte hat er selten in der Notaufnahme gesehen.

Sie dürfen, du hattest einen Kollaps und woher sollten sie wissen, was die Ursache dafür ist. Sei froh, dass du solche verantwortungsbewussten Kollegen hast.

Nein das dürfen die nicht, - sie müssen es sogar. Die Vorschriften der Berufsgenossenschaften sind da recht stringent. Ob Du das willst hat dabei keinen zu interessieren, denn Du könntest ja in dem Moment nicht zurechnungsfähig sein.

Deine Kollegen sind doch keine Ärzte, daher können und dürfen die garnicht entscheiden, ob es Dir wirklich wieder gut geht, und ob der kurze Zusammenbruch wirklich keine gesundheitlichen Folgen hat.

Deshalb müssen sie dafür Sorge tragen, dass Du von einem Arzt untersucht wirst.

Stell Dir nur einfach mal vor, ein verantwortungsloser Chef lässt Dich da liegen und holt keinen Arzt. Später stellt sich heraus, Du hattest einen kleinen Infarkt, und Du hast nun einen bleibenden Schaden erhalten, der bei sofortiger Hilfe nicht entstanden wäre. Da würdest Du sicher die Verantwortlichen verklagen.

Allein um sich vor solchen Folgen zu schützen, muss der Chef Dich zum Arzt schicken.

Ja, Ihre Kollegen dürfen einen Rettungswagen rufen. Wenn Sie beim Eintreffen des RTW wach und orientiert sind, dann haben Sie natürlich das Recht, einen Transport in die Klinik zu verweigern. Sie müssen dann in der Regel eine Erklärung vor Ort unterschreiben, in der Sie bestätigen, dass Sie auf mögliche ernsthafte Erkrankungen hingewiesen wurden und dass das Unterbleiben des Transportes gegen den Rat des Notarztes (wenn präsent) oder der Rettungsassistenten erfolgt. Zwingen kann man Sie nur in Ausnahmefällen.

Natürlich dürfen sie das, stelle dir mal vor es wäre etwas Ernsthaftes mit dir gewesen und sie hätten den Rettungswagen nicht gerufen, und du hättest einen Herzinfarkt erlitten, oder was anderes ernsthaftes,wären die eventuell wegen unterlassener Hilfeleistung ran gekommen. sei froh das du kerngesund bist.