muß ich für meine verstorbene Mutter Krankenhaus Zuzahlung leisten?

3 Antworten

Hallo kater, erstmal mein aufrichtiges Beileid. Du musst überhaupt nichts zahlen - wenn Du offiziell das Erbe ausschlägst (dazu bedarf es einer Unterschrift beim Gericht) hast Du auch keinerlei Verpflichtungen gegenüber evtl. Rechnungsstellern. Mein Mann hatte das seinerzeit so gehandhabt, da sehr viele, sehr hohe offene Rechnungen plötzlich auf uns zukamen und auch kein Geld auf dem Konto meiner Schwiegermutter war. Auch bei uns gab es kein Testament - einfach mit dem Totenschein zum Landgericht gehen und dort gibt es Formulare, wo Du unterzeichnest, dass Du ds Erbe ablehnst. Ein Erbe muss nicht unbedingt mit Reichtum verbunden sein, man kann auch Schulden erben. Das musst Du nicht übernehmen. Bei uns war es so, dass auch die Wohnungsauflösung dann nicht von uns vorgenommen werden musste. Es ist schlimm genug, wenn die Mutter stirbt - man muss sich in einer Trauersituation nicht zusätzlich mit solchen Verpflichtungen belasten. lg Gerda


gerdavh  15.03.2014, 07:59

Ergänzung: Was man als Sohn oder Tochter jedoch immer bezahlen muss, ist die Bestattung. Diese Kosten werden nie von der Allgemeinheit, also dem Staat, übernommen. Aber das wurde ja von Dir bereits gezahlt. Ich würde den Schritt mit der Ablehnung des Erbes machen, weil Du nie wissen kannst, ob der Vermieter im Mietvertrag festgelegt hat, dass die Wohnung evtl. noch renoviert werden muss oder andere offenen Rechnungen ins Haus trudeln. Wir hatten damals noch ein halbes Jahr später immer wieder Rechnungen erhalten, die wir glücklicherweise nicht begleichen mussten.

Hallo, ist zwar schon sehr lange her die Frage, aber bisher habe ich noch nichts gelesen was wirklich hilfreich war.

Erbe ausschlagen geht nur innerhalb einer bestimmten Frist! Und die Rente wird nicht 3 Monate weitergezahlt, es sei denn dass der Ehegatte noch lebt, dann bekommt er diese. ABER wurde denn ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung gestellt?? Dieser kann jetzt imme rnoch gestellt werden, allerding muss das Einkommen der Mutter nachgewiesen werden (Rente??) und hilfreich wäre es, wenn auch Behinderungen reinzählen .... weiterhin schauen ob man die Quittungen für Medis und weitere Zuzahlungen für Hilfsmittel, Verordnungen (Medikamentengabe, Kompressionswickeln u.a.) mit reinzählen lässt. Alle Zuzahlungen, die die Krankenkasse verlangt hatte, haben die die noch im PC .....

Sie müsste schon eine gute Rente gehabt haben, wenn da nichts zu machen ist!

Habe das nun leider auch gerade durchgemacht, meine Mutte rist am meinem Geburtstag im Jannuar gestorben und lag vom 12.12. bis zum 14.01. im KH ... und dafür hätte man normalerweise 340 Euro Zahlen müssen. Für die 140 Euro dieses Jahr bin ich noch auf der Suche ob nur das Einkommen von Jannuar zählt, oder ein Fiktives Einkommen für das ganze Jahr angerechnet wird, wenn nicht für das ganze Jahr, dann muss ich für dieses Jahr nur ca. 17 Euro bezahlen statt 140 Euro.

LG, Michael

Hallo Kater, Mein herzliches Beileid,

Da deine Mutter im ersten Krankenhaus 12 Tage gelegen hat, musste sie dafür pro Tag 10€ zahlen, dann wurde sie verlegt, nd da die 28 Tage Zuzahlung noch nicht aufgebraucht waren wurde für die nächsten 14 Tage nochmal 140€ gefordert, das ist Rechtens.

Der Vorschlag von @gerdavh, das Erbe auszuschlagen ist da bestimmt hilfreich, denn dann brauchst du nichts mehr bezahlen, auch wenn noch andere unverhoffte Rechnungen kommen, brauchst du dich darum nicht mehr kümmern.