muss man auch das Krankehaustagegeld zuzahlen wenn der Patient verstorben ist?
5 Antworten
Hallo,
wenn Erwachsene stationär im Krankenhaus behandelt werden, sind 10 Euro pro Tag Zuzahlung zu leisten. Wenn der Patiet verstirbt, gehören die offenen Zuzahlungen zu den vererbten Schulden. Die Krankenkasse wendet sich dann an dieErben.
Die Erben können aber für das betreffenfde Kalenderjahr eine Zuzahlungsbefreuing nach § 62 SGB V beantragen. Dann sind für das gesamte Kaelnderjahr nur 1 oder 2% des Jahresbruttoeinkommens (bis zum Todestag) an Zuzahlungen (Krankenhaus, Arzneimittel, Krankenwagen, Hilfsmittel, Physiotherapie ...) zu leisten (Ehegatteneinkommen und Ehegattenzuzahlungen werden ggf. auch angerechnet). Der übersteigende Betrag ist nicht zu leisten bzw. wird erstattet.
Gruß
RHW
Hey rhoener,
Erstmal mein herzliches Beileid, falls deine Frage daraus resultiert, dass ein angehöriger verstorben ist.
Wir mussten letztes Jahr das Krankenhaus Tagegeld für meinen Großvater zahlen, obwohl er im Krankenhaus dann verstorben ist.
Wenn ich mich irre grätscht mir ruhig rein aber hat das nicht auch etwas damit zutun ob man das Erbe annimmt oder Ausschlägt?
Wenn man es annimmt haftet man doch auch für offene Rechnungen oder irr ich mich da?
Gute Frage, da könntest du durchaus recht haben, wenn man das Erbe annimmt......der Tod ist nicht umsonst, er kostet nicht nur das Leben, sondern ist dazu auch noch teuer.
Ich denke, solange er noch gelebt hat muss man auch das Geld bezahlen.
Wenn der Patient stationär aufgenommen worden ist, dann auf jeden Fall. Anders würde es meiner Meinung nach aussehen, wenn der Patient noch in der Notaufnahme verstirbt oder zuzahlungsbefreit war.....