Wenn der Arzt eine Einweisung ins Krankenhaus schreibt, muss man das Krankenhaus nehmen?

2 Antworten

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hallo mommsen!

Als ich zu einer Schlaflabor-Kontrolle ins nahe gelegene Fachkrankenhaus für Lungenkrankheiten gegangen bin, habe ich von meiner (privaten) Beamtenversicherung hinterher ein Schreiben bekommen, dass so ein Aufenthalt künftig vorher genehmigt werden müsse, da es ein Spezial-Krankenhaus sei. Bezahlt wurde der Aufenthalt aber anstandslos. Es gibt offensichtlich verschiedene Arten Krankenhäuser - Akut-KH, gemischtes KH und Spezial-KH. Diese haben auch unterschiedliche Verträge mit den Krankenkassen. Je nachdem, wird auch die Abrechnung mit den KK unterschiedlich gehandhabt. Das kann man aber als einfacher Patient gar nicht wissen. Daher empfehle ich Dir auf jeden Fall - insbesondere bei einem Spezialisten - vorher die Kostenübernahme mit der KK zu klären, damit Du nicht darauf sitzen bleibst.

Alles Gute wünscht walesca


walesca  21.08.2014, 08:30

Ganz herzlichen Dank für das Sternchen! Schön, dass ich Dir helfen konnte. Ich hoffe, Du hast inzwischen das für Dich beste Krankenhaus gefunden und die Kostenübernahme mit der KK klären können. LG

Evtl. ein ganz kleiner Nachtrag zum Thema Natürlich kommt hier der § 39 SGB V Absatz 2 zum tragen. Allerdings hört und sieht man dann solche Meinungen von der UPD

http://www.dmg-online.de/2009/10/wie-frei-ist-man-als-patient-eigentlich-bei-der-arzt-und-klinikwahl/


Nic129  21.07.2014, 12:05
@StephanZehnt

Und?

Grundsätzlich gibt es auch eine freie Krankenhauswahl. Die Gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten allerdings nur für zugelassene Krankenhäuser. Üblicherweise ü berweist Sie Ihr Arzt in ein nahegelegenes Krankenhaus – außer in Notfällen oder bei speziellen Therapieverfahren. Bei Kassenpatientinnen kann die Krankenkasse die Übernahme von Mehrkosten (z. B. Fahrtkosten durch die Wahl eines weit entfernten Krankenhauses) ganz oder teilweise ablehnen. Im Krankenhaus selbst haben Sie als Kassenpatient/in kaum noch eine freie Arztwahl, da in der Regel der Krankenhausträger Ihr Vertragspartner wird. Das Krankenhaus hat die Entscheidungsfreiheit, welche ärztlichen Fachkräfte zu Ihrer medizinischen Versorgung eingesetzt werden.

Dort steht es doch drin. Im Krankenhaus gibt es i.d.R. keine freie Arztwahl, da Vertragspartner das Krankenhaus ist. Beim Privatpatient hingegen ist der Vertragspartner der Arzt direkt. Da kann sich der Kassenpatient auf den Kopf stellen und mit den Füßen wackeln.

Die endgültige Entscheidung, ob die Kasse übernimmt oder nicht, entscheidet die Krankenkasse, nicht der Patient. Auch deshalb ist der Patient nach wie vor in der Pflicht, vor jedem geplanten Krankenhausaufenthalt die Krankenkasse zu kontaktieren und die Übernahme zusagen zu lassen.

Deshalb auch auf jedem Ausdruck deutlich lesbar:

Die Kostenverpflichtungserklärung gegenüber dem Krankenhaus bleibt der Krankenkasse vorbehalten; deshalb bitte diese Verordnung vor Aufsuchen des Krankenhauses der zuständigen Krankenkasse vorlegen.

Wird das nicht gemacht, sondern man stellt sich bei einem geplanten Aufenthalt einfach nicht bei der Krankenkasse vor, sondern geht umgehend ins Krankenhaus, so ist die Krankenkasse nicht zur Kostenübernahme verpflichtet.