Muss man die Krankenkassenkarte einlesen bei einer Schönheitsoperation?

3 Antworten

Nein. Wenn nichts über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet wird, musss auch die Karte nicht eingelesen werden. Das gilt für jede medizinische / zahnmedizinische Behandlung, nicht nur bei Schönheitsoperationen.

Du musst statt dessen unterschreiben, dass du die Rechnung privat bezahlst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo,

nein. Die Karte wird nur benötigt, wenn die Arztpraxis etwas über die Krankenkasse (genauer gesagt: über die Kassenärztliche Vereinigung) abrechnet.

Sonst ist die Karte nicht notwendig (z.B. Schönheits-OP, bei Arbeitsunfällen, bei privaten Attesten ...).

Nach ca. 6 Monaten kann man sich von der Krankenkasse eine Patientenquittung mit den abgerechneten Leistungen anfordern.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ist nicht nötig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung