Muss man die Krankenkassenkarte einlesen bei einer Schönheitsoperation?
Ich habe eine Frage: Muss man die Krankenkassenkarte bei bzw. vor einer Schönheitsoperation einlesen lassen, obwohl man die Kosten privat übernimmt?
3 Antworten
Nein. Wenn nichts über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet wird, musss auch die Karte nicht eingelesen werden. Das gilt für jede medizinische / zahnmedizinische Behandlung, nicht nur bei Schönheitsoperationen.
Du musst statt dessen unterschreiben, dass du die Rechnung privat bezahlst.
Hallo,
nein. Die Karte wird nur benötigt, wenn die Arztpraxis etwas über die Krankenkasse (genauer gesagt: über die Kassenärztliche Vereinigung) abrechnet.
Sonst ist die Karte nicht notwendig (z.B. Schönheits-OP, bei Arbeitsunfällen, bei privaten Attesten ...).
Nach ca. 6 Monaten kann man sich von der Krankenkasse eine Patientenquittung mit den abgerechneten Leistungen anfordern.
Gruß
RHW
Ist nicht nötig.