Zuzahlung bei einem Zahnersatz was schreibe ich der Versicherung?

3 Antworten

Ruf bei deiner Krankenkasse an und frage, ob es eine Möglichkeit gibt, mit einem Attest einen höheren Zuschuß zu bekommen.

Falls ja, bitte den Arzt, der die Essstörung damals diagnostiziert und behandelt hat, um ein Attest. Der Arzt / die Klinik muss die Patientenakte 10 Jahre aufbewahren, und du hast das Recht auf eine Kopie (evtl. kostenpflichtig).

Der Zahnarzt ist dafür ganz sicher nicht zuständig.

Neben der Härtefallregelung gibt es noch die gleitende Härtefallregelung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bitte Deinen (Zahn)Arzt, dass er Dir ein Attest für die Krankenkasse ausstellt, in dem bestätigt wird, dass die Eßstörung für die Zahnschäden verantwortlich ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Luigino 
Beitragsersteller
 17.05.2021, 21:55

RhWWW Privatversichert

Herzapfel  17.05.2021, 22:06
@Luigino

Es sollte ärztlich bestätigt werden. Gut wäre natürlich, wenn es der Arzt macht, dessen Kostenplan Du mit einreichst. Meine Chefin schreibt oft in die Atteste "...aus diesem Grunde erbitte ich die Kostenübernahme für..." usw.

Luigino 
Beitragsersteller
 17.05.2021, 21:54

Schreib ich der Versicherung ein paar Zeilen darüber? Aber es war nicht der Zahnarzt der mir die Zähne damals gezogen hat. Ist das egal?

Und vielen Dank

Als Härtefall gelte ich nicht.

also wird die KK lediglich die üblichen Zuzahlungen übernehmen .... einen "Extra-Bonus" wegen vorangegangener Erkrankungen kannst Du nicht erwarten.