Palette auf den Fuß gefallen - folgen zu befürchten?
Hallo ihr lieben!
ich wollte heute Mittag auf der Arbeit eine leere Palette ins Lager bringen und auf die anderen stapeln (wir machen das nicht mit Ameisen bzw. Geräten sondern per Hand) es war im Lager leider sehr eng, da ist mir die Palette beim hoch heben (5 Paletten standen schon da) aus der Hand gerutscht und schief auf den Fuß gefallen, hat ihn zwischen Wand und Palette eingequetscht. Musste den Schuh ausziehen um wieder raus zu kommen.
Die Seite von Fuß tut weh, ist leicht geschwollen und zwei Zehen pulsieren etwas. Es ist aber nichts blau. Muss ich mir sorgen machen, dass doch mehr passiert ist?
Danke für alle antworten.
Lilly
5 Antworten
Hallo LillyCooper,
da es ein Arbeitsunfall ist, würde ich doch lieber zum Arzt gehen, damit evtl. Folgen abgesichert sind und du auf der sicheren Seite bist. Den Unfall unbedingt melden.
Es muss nicht unbedingt etwas gebrochen sein, aber schmerzhaft ist das schon eine Weile. Mir ist auch mal im UTP in der 10. Klasse ein Rohr beim Tragen aus der Hand gerutscht und auf den Fuß gefallen. Außer Schmerzen, hatte das keine Folgen. Mein Mann hat sich bei einer ähnlichen Aktion den Mittelfuß gebrochen.
Ich wünsche dir gute Besserung und alles Gute!
Da Du nicht in den Fuß sehen kannst, kannst Du auch nicht wissen ob da was ist, also eine Verletzung über das stumpfe Trauma hinaus. Es gibt etliche Beispiele, wo ein stumpfes Trauma äußerlich kaum was hermacht, aber dann doch größere innere Schäden vorlagen.
Soweit mir bekannt ist, muss man nach einem Arbeitsunfall, - und das war einer -, zu einem sog. Durchgangsarzt, das ist also ein Unfallarzt, manche Betrieb haben einen speziellen Arzt per Vertrag dafür.
Du solltest auf jeden Fall dahingehen, Deine Rücksicht auf andere die "wirklich was haben" in allen Ehren, denk mal an Dich. LG
Sicherheitsschuhe getragen? Auf jeden Fall deinem AG melden.
Geh gleich zum Arzt und sag, daß es sich um einen Arbeitsunfall handelt..
Hattest du Arbeitschuhe an? Mit denen passiert eher selten etwas und selbige sind sogar noch pflicht.