Stromkosten durch private Krankenversicherung bei Schlafapnoe?
Bezahlt die private Krankenversicherung auch die Stromkosten für das Schlafapnoe Therapiegerät? Es gibt ein Urteil, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Stromkosten bezahlen müssen. Gilt das Urteil auch für die privaten Krankenkassen oder nicht? Gibt es auch private Kassen, die die Stromkosten bezahlen?
2 Antworten
Mein Vater ist auf einen Sauerstoffkonzentrator angewiesen. Dieser frisst 600 Euro Stromkosten im Jahr, was nicht ganz wenig ist. Die private Krankenkasse lehnt die Erstattung der Kosten ab. Auch wenn sich das genannte Urteil auf die gesetzliche Kasse bezieht, ist es m.E. so grundsätzlich, dass es auch auf die privaten Kassen anwendbar sein müsste. Nicht ohne Grund wird der folgende Satz auch "amtlicher Leitsatz" genannt: "Der Anspruch auf Versorgung mit einem Hilfsmittel nach § 33 Abs 1 S 1 SGB 5 umfaßt auch die Versorgung mit der zum Betrieb des Hilfsmittels erforderlichen Energie." Ein amtlicher Leitsatz kann ja nun eigentlich nicht nur für gesetzlich Versicherte gelten.
Man müsste da wohl mal klagen. Eigentlich seltsam, dass das noch niemand gemacht hat. Aber wer von so einem Gerät abhängig ist, hat wohl auch meist anderes zu tun, als die Krankenkasse (oder Beihilfestelle) zu verklagen.
Hallo!
Ganz ehrlich: das kann ich mir nicht vorstellen. Ich hatte auch bisher noch nie davon gehört. Aber da ich auch nachts immer Pumpen laufen habe, fand ich das ganz interessant und habe mal recherchiert. Wobei ich nie auf die Idee gekommen wäre, die Stromkosten irgendjemandem in Rechnung zu stellen...
Das scheint tatsächlich nur für die gesetzlichen Versicherungen zu gelten. Es gibt ein Urteil des Bundessozialgerichts: "Der Anspruch auf Versorgung mit einem Hilfsmittel nach § 33 Abs 1 S 1 SGB 5 umfaßt auch die Versorgung mit der zum Betrieb des Hilfsmittels erforderlichen Energie." (BSG, Az. 3 RK 12/96) (http://mobilista.eu/164/stromkosten-von-der-krankenkasse-fuer-rollstuhl-beatmung-und-co/)
Da aber die privaten Versicherer nicht dem Sozialrecht unterliegen sondern eigene Versicherungsbedingungen in ihren jeweiligen Verträgen festlegen können, scheinen die nicht daran gebunden zu sein.
Ich habe mal im Vertrag meiner Versicherung (HUK) nachgesehen, da steht dazu folgendes: Für Unterhaltungs- und Betriebskostenfür Hilfsmittel wie Strom oder Batterien wird nicht geleistet.
Wahrscheinlich bleibt dir nichts anderes übrig, als bei deiner Versicherung anzurufen und nachzufragen.
Viele Grüße, Lexi