Unzufrieden mit Aufbissschiene/Knirscherschiene vom Zahnarzt. Regressanspruch?

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Hallo, man hat auf alle zahnärztliche Behandlungen und erst recht auf Hilfsmittel eine Regressanspruch von mindestens einem Jahr. Wurde mir erst kürzlich von einer ZA bestätigt. Wenn die Schiene nicht entlastet, wurde sie falsch angefertigt. Und nach einer Woche dürfen da keine Löcher sein; allein schon das sagt aus, dass hier eine Fehlbelastung besteht oder völlig minderwertiges Material verwendet wurde. Du kannst darauf bestehen, dass eine neue Schiene angefertigt wird. lg Gerda


gerdavh  06.12.2014, 10:39

Sollte Dein ZA da Schwierigkeiten machen, beschwere Dich bei der Krankenkasse. Die "Kasse muss diese Fehlleistung und die evtl. daraus resulitierenden Probleme zahlen" und wird entsprechend handeln.

Ingrid1959 
Beitragsersteller
 06.12.2014, 13:08

Hallo Gerda,

lieben Dank für deinen Rat! Das sehe ich absolut auch so! Deshalb habe ich jetzt Angst, dass die nächste Schiene bei DIESEM Zahnarzt genauso eine schlechte Qualität hat. Nur leider kann ich ja jetzt nicht einfach zu jemand anderem gehen. Zumal ich noch VOR den Feiertage eine vernünftige Schiene brauche und sich das alles sonst ewig in die Länge ziehen würde. Nur ich denke, dass der ZA die Abdrücke für die Schienen immer in ein und dasselbe Labor schickt. Ich weiss nun nicht, wie ich es hinbekommen kann, dass er dem Labor anweist, dass die neue Schiene qualitativer zu sein hat und mehr entlasten soll. Mich ärgert das ganze extrem. Ich habe lange überlegt, zu wem ich wegen der Schiene gehen soll. Dieser ZA wurde mir empfohlen und nun sowas. :-( Ohne Schiene kann ich gar nicht schlafen, da es bei mir dann gleich Kopfschmerzen und extreme Verspannungen verursacht- die Feiertage wären somit versaut. Ich hoffe, dass noch alles gut geht. Montag habe ich den nä. Termin beim ZA (für dem ich noch 30 km Fahrtweg in Kauf nehmen muss).

gerdavh  07.12.2014, 00:04
@Ingrid1959

Ich habe mir die Bilder mal angeschaut, bis auf kleine schwarze punkte, die nicht in eine aufbissschiene gehören, konnte ich leider die Fehler nicht gut erkennen. Aber das ist jetzt völlig unwichtig. Du siehst die Mängel und vor allem sitzt sie ja nicht korrekt. Das ist das Hauptargument für einen neuen Abdruck und eine neue, gut sitzende Schiene Alles gute. Lg Gerda

Ich habe nochmal drei Bilder von der Schiene hochgeladen. Leider sind diese nicht so deutlich und man erkennt demzufolge nicht alle Fehler auf der Schiene. Das Loch links müsste aber zu erkennen sein. Auch, dass die linke Seite sehr flach verarbeitet wurde (also am letzten Backenzahn). Dann sieht man solche komischen Punkte überall (weist evtl. auf schlechtes Material hin!?) Rechts ist noch ein kleiner Riss und ebenso ein kleines Loch zu sehen (leider auf dem Bild nicht richtig zu erkennen). Ich finde, dass das ziemlich schwach ist und nicht in Ordnung, einem Pat. solch eine Schiene anzubieten. Wie seht ihr das? Vorne, wo der Bügel eingearbeitet wurde, befinden sich auch schon ein paar Abschürfungen bzw. ist der Bügel ungleich am Plastik eingearbeitet, aber das werde ich mal nicht überbewerten. Aber die anderen Mängel sind nicht tragbar, zumal sie eben ja auch nicht richtig entlastet auf der linken Seite. Wenn das Labor allerdings immer so schlecht arbeitet, weiss ich nicht, ob es richtig wäre, mir von DIESEM Zahnarzt überhaupt noch eine neue Aufbissschiene machen zu lassen!? Andererseits bleibt mir ja nichts anderes übrig. Der ZA mag ja gut sein, aber er sagte selber, dass Aufbissschienen nicht sein Hauptgebiet seien - obwohl diese ja von einem externen Labor angefertigt werden.

Leider sind die Bilder  nicht so deutlich, aber links ist das Loch zu sehen - (Zahnarzt, Kieferorthopädie, CMD) man sieht hier, dass die linke Seite sehr flach gemacht ist - (Zahnarzt, Kieferorthopädie, CMD) Re. befindet sich e.Loch u.e kleiner Riss a.d. Kante (leider nicht zu erkennen) - (Zahnarzt, Kieferorthopädie, CMD)

Hallo Matilda,

bei Mängel am Zahnersatz und Plomben hat man Anspruch auf Gewährleistung

§135 SGB 5 ist unmissverständlich geregelt: Kassenpatienten haben auf Zahnersatz und Füllungen einen Gewährleistungsanspruch von zwei Jahren. Sollte es da Unstimmigkeiten geben kann man sich einmal an die Unabhängige Patientenberatung Deutschlands wenden. (Siehe Patientenberatung.de)

VG Stephan

Nach nur einer Woche sollte es selbstverständlich sein, dass der ZA dafür sorgt, dass die Schiene so sitzt, dass der Kunde zufrieden ist und dass das Teil auch korrekt funktioniert.

Der gesetzliche Garantieanspruch beträgt 2 Jahre für Gebrauchsgüter aller Art, außer für die Verschleiss- und Verbrauchsgegenstände. Worunter eine solche Schiene fällt ist mir unbekannt, aber diese extrem kurze Zeit sollte für vollen Garantieanspruch reichen, zumal die Schiene ja offensichtlich bisher noch nicht richtig den "Dienst" getan hat. Im Handwerkerjargon würde man sagen, dass die Baumassnahme noch nicht "abgenommen" wurde.

Ich würde an Deiner Stelle von dem ZA so lange Nachbesserung fordern, bis er Dir eine passende und funktionierend Schiene gebastelt hat. LG


walesca  06.12.2014, 10:04
Ich würde an Deiner Stelle von dem ZA so lange Nachbesserung fordern, bis er Dir eine passende und funktionierend Schiene gebastelt hat

Dies kann ich nur dringend unterstützen. Ich habe gerade eine neue Teleskop-Prothese erhalten und musste leider 12 mal (!!!) zur Nachbesserung zum Zahnarzt, ehe alles jetzt gut sitzt. Also -** bleib hartnäckig!!!** LG

Hallo an Alle! ;-)

lieben Dank für euren Rat! Das sehe ich absolut auch so! Aber ich habe jetzt Angst, dass die nächste Schiene bei DIESEM Zahnarzt genauso eine schlechte Qualität hat wie die jetzige. Nur leider kann ich ja jetzt nicht einfach zu jemand anderem gehen, weil es dann Probleme mit der KK geben würde. Zumal ich noch VOR den Feiertage eine vernünftige Schiene brauche und sich das alles sonst ewig in die Länge ziehen würde. Nur ich denke, dass der ZA die Abdrücke für die Schienen immer in ein und dasselbe Labor schickt. Ich weiss nun nicht, wie ich es hinbekommen kann, dass er dem Labor anweist, dass die neue Schiene qualitativer zu sein hat und mehr entlasten soll. Mich ärgert das ganze extrem. Ich habe lange überlegt, zu wem ich wegen der Schiene gehen soll. Dieser ZA wurde mir empfohlen und nun sowas. :-( Ohne Schiene kann ich gar nicht schlafen, da es bei mir dann gleich Kopfschmerzen und extreme Verspannungen verursacht- die Feiertage wären somit versaut. Ich hoffe, dass noch alles gut geht. Montag habe ich den nä. Termin beim ZA (für dem ich noch 30 km Fahrtweg in Kauf nehmen muss).