Wann ordnet die DRV eine erneute Gesundheitsprüfung bei voller Erwerbsminderungsrente an?
Hallo,
meinem älterer Bruder (63 Jahre) wurde vor einigen Monaten eine volle Erwerbsminderungsrente (ohne zeitliche Begrenzung, wenige 100 Euro im Monat) zugestanden. Nun hat ihm eine karitative Einrichtung, für die er auch schon mal ehrenamtlich tätig war, einen Minijob angeboten. Dass er max. 3 Std. täglich arbeiten darf, ist bekannt. Auch dass er verpflichtet ist, die Aufnahme einer Nebentätigkeit der DRV zu melden.
Die Frage: muss er damit rechnen, dass die Rentenversicherung seinen Gesundheitszustand erneut prüfen lassen wird, wenn er die Aufnahme einer Nebentätigkeit angibt? Hat jemand Erfahrung mit solchen Fällen? Wie reagiert die Rentenversicherung, wenn ein Erwerbsminderungsrentner mitteilt, dass er eine Nebentätigkeit aufnimmt? Wie oft wird geprüft, ob der/diejenige wieder ins reguläre Berufsleben zurückkehren könnte (und die Rente aufgehoben wird) ?
Für Antworten danke im Voraus
2 Antworten
Hierbei handelt es sich weder um eine Gesundheits- noch Finanzfrage ...... warum stellst Du diese Frage in diesen zwei Forenbereichen?
Soweit es hinsichlich der Wochenarbeitszeit nicht zu mehr als durchschnittlich 3 Stunden pro Tag kommt, was ja ehedem ob der begrenzten Monatsarbeitszeit = 43,35 Stunden bei Entlohnung auf Mindestlohnbasis nicht zu erwarten steht, wird es auch nicht zu einer neuerlichen Gesundheitsüberprüfung kommen.
https://magazin.minijob-zentrale.de/hinzuverdienst-rentner/
Minijob auch neben einer Erwerbsminderungsrente möglich
Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ist im Jahr 2024 ein jährlicher Hinzuverdienst von 18.558,75 Euro anrechnungsfrei möglich. Dies entspricht drei Achteln der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße.
Auch wenn es keine direkte Gesundheitsfrage ist :
Du musst damit rechnen, dass die erlaubten Einschränkungen einer Nebentätigkeit überprüft werden.
Es geht um die Frage, ob die DRV anordnen könnte, den Gesundheitszustand erneut zu überprüfen. Nachdem eine Nebentätigkeit gemeldet wurde.
Also sowohl eine gesundheitliche, als auch eine finanzielle Angelegenheit (falls die Rentenzahlung in Gefahr geraten würde).
zu "wird es auch nicht zu einer neuerlichen Gesundheitsüberprüfung kommen" -> gibt es dazu eine gesetzliche Regelung? Oder eine Verordnung bei der DRV. Oder Erfahrungswerte?