Was tun, wenn die Krankenkasse nicht zahlt? (Rezessionsdeckung)

2 Antworten

Hallo, lt. meiner Zahnärztin hat eine Rezensionsdeckung vorwiegend ästhetische Gründe und wird aus diesem Grund ganz bestimmt nicht von der Kasse bezahlt. Wenn Du Schmerzen durch die freiliegenden Zahnhälse haben solltest, ist das leider Pech, aber das musst Du selbst zahlen. Das hätte der Oralchirurg eigentlich wissen müssen. Wie Walesca schon geschrieben hat, hast Du lediglich die Möglichkeit eine längerfristige Abzahlung mit dem Oralchirurgen zu vereinbaren. Fast alle Zahnärzte bieten heutzutage Ratenzahlungen an (kein Wunder, bei den Preisen!). Da "13" nur optional ist, würde ich das unter diesen Umständen lassen. Dass Deine Mutter die Zahnspange bezahlen muss, kann ich nicht so ganz nachvollziehen. Bei meinem Sohn hat das nach Befund des Kieferorthopäden die Kasse gezahlt. Es wäre wahrscheinlich wirklich am Sinnhaftesten, wenn sich Deine Mutter um eine Zusatzversicherung bemüht. So teuer sind die nicht - schon gar nicht in Relation zu den Kosten, die man sonst allein zu tragen hat. Wenn Sie das baldmöglichst macht, kannst Du spätestens in einem halben Jahr evtl. die Kosten für diese Rezensionsdeckung über die Zusatzversicherung laufen lassen. Da muss man sich aber auch vorher erkundigen - was zahlt diese Zusatzversicherung? Wieviel Prozent bei Nichtkassenleistung bei Zahnbehandlungen? Wieviel Prozent bei Brille? Wieviel Prozent bei Zahnersatz (irgendwann ist das vielleicht auch mal ein Thema)? Wie hoch ist der Eigenanteil bei Hörgeräten? Da muss man sich leider im vorhinein die Mühe machen, und die Leistungen der verschiedenen Versicherungsunternehmen vergleichen. lg Gerda

P.S. Was soll das für eine Organisation sein, die für so etwas zuständig ist?

Hallo F..,

solche Betriebskrankenkassen hier von Siemens sind zwar sehr günstig bei den Beiträgen aber wenn man Hilfe braucht sieht es mau aus. Nun ist die Frage ob die Krankenkasse hier etwas zahlt, dies erfährst Du wenn Du den Kostenvoranschlag wieder von der Krankenkasse bekommst.

Du solltest mit dem Zahnarzt sprechen ob in dem Fall eine Teilzahlung möglich ist.

Wenn man sich SOFORT zu Zahlungsbeginn an diese Zentrale Verrechnungsstelle wendet besteht die Möglichkeit der Teilzahlung. Man muss halt hinschreiben (per Einschreiben) das man die Summe nur in Teilzahlung begleichen kann. in Raten von XX € bei mir waren es 35 Euro über ca. zwei Jahre. https://www.dzr.de/rechenzentrum/zrz/?dzr_s

Ich würde mich absolut nicht auf den Zahnarzt verlassen! Ich würde mich direkt persönlich an die Krankenkasse wenden und ihr per Einschreiben mitteilen das Du eigentlich eine Härtefall bist.

Nun weis ich nicht ob die Krankenkasse in dem Fall zahlt! Bei Zahnersatz ist es so das die Krankenkassen bei Härtefällen den doppelten Festkostenzuschuss zahlen.

Du solltest also der Krankenkasse schreiben das Du ein Härtefall bist und das schnellstens weil es für die Zahnärzte eine Extra - Stelle gibt die die Kostenvoranschläge dann bearbeiten . Dies wird nicht vor Ort geklärt. man könnte sich noch schlau man bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands was da möglich ist Ja und wenn die Schleimhauttransplantation erledigt ist und eine Rechnung kommt SOFORT nachfragen ..Teilzahlung...

Du musst also selbst tätig werden und immer per Einschreiben -Rückschein. Da abwarten ist ein schlechter Rat!

VG Stephan