Lateral Release und Krankengeld

2 Antworten

Du bekommst insgesamt für beide OP 6 Wochen Lohnfortzahlung und danach dann das Krankengeld von der Krankenkasse.


wernerpeters 
Beitragsersteller
 28.09.2014, 20:23

Zwischen den Op's, werde ich arbeiten. Bist du dir sicher, dass ich für beide seiten nur 6 Wochen bekomme ?

wernerpeters 
Beitragsersteller
 29.09.2014, 09:28
@Mahut

Laut aussage der Krankenkasse ist rechts und links zu unterscheiden. Habe demnach 2x6 Wochen theoretisch.

gerdavh  29.09.2014, 10:32
@wernerpeters

Jeder Mensch mit einem entsprechenden Anstellungsvertrag bekommt 6 Wochen lang eine Gehaltsfortzahlung; ist man länger krank, bekommt man Krankengeld von der Krankenkasse. Und es ist logisch, dass diese beiden OP´s als separate Erkankungen eingestuft werden. Es ist nicht so ganz im Rahmen des Normalen, dass in kurzem Abstand beide Knie operiert werden müssen. Bei Dir ist ja sogar so, dass Du zwischendurch wieder arbeitest. Also: Neue OP, neue Krankmeldung!! Mach Dir mal wegen der Gehaltsfortzahlung und des eventuellen Krankengeldes durch Deine Krankenkasse (falls sich die Sache etwas länger hinzieht) keine Sorgen - das läuft alles automatisch. Alles Gute. lg Gerda

Hallo Werner,

nun es dauert mindestens vier Wochen je Seite . Also wird es mit sechs Wochen schwierig. Nach den sechs Wochen bekommst Du Dein Krankengeld von der Krankenkasse. Die Behandlungen gehören zusammen. Es ist ja das gleiche Problem. Der Krankenschein wird nur bei Bedarf nur verlängert. . Nun es ist allerdings auch die Frage was Du beruflich machst Wenn man den ganzen Tag steht und u.U. noch schwer heben muss sieht das anders aus als wenn man im Büro sitzt.

Wichtig ist die Mobilisierung nach der OP.

VG Stephan

http://gelenk-klinik.de/orthopaedische-operation/knieoperation/laterale-retinaculumspaltung.html


wernerpeters 
Beitragsersteller
 28.09.2014, 20:56

Der Krankenschein wird ja nicht verlängert. Ich bekomme erneut eine Erstbescheinigung.

Ich bin im Einzelhandel tätig und stehe und laufe und bücke und hebe eigentlich den ganzen Tag über.

StephanZehnt  28.09.2014, 21:47
@wernerpeters

Wie ist das Du schreibst von ca. fünf Wochen. Wenn wir jetzt noch drei Wochen dazu rechnen ist es rund ein Woche bis zum Monatsende des Oktober. Da müsstest Du schon einen sehr sehr guten Chef haben wenn er Dir mit Abstand von wenigen Tagen das zweite mal sechs Wochen Krankengeld bezahlt für die gleiche Erkrankung (Wunschtraum).

Heute bekommt man nicht selten nach "längerer" Krankheit die Kündigung!

wernerpeters 
Beitragsersteller
 29.09.2014, 09:26
@StephanZehnt

Ja das habe ich. Es geht hier um mein Knie und Krankengeld und nicht um deine Meinung. Danke

Habe nun bei der KK nachgefragt und es ist tatsächlich so, dass ich pro Knie 6 Wochen habe, wenn ich zwischen diesen OP's die Arbeit wieder aufgenommen habe.

gerdavh  29.09.2014, 10:39
@StephanZehnt

Hallo Stephan, nun mach mal den armen Fragesteller hier nicht so verrückt. Krankheit ist kein Kündigungsgrund und es handelt sich hier nicht um die gleiche Erkrankung, da es bei der nächsten OP die andere Kniescheibe betrifft. Der AG muss hier eine weitere Gehaltsfortzahlung leisten, da bleibt ihm gar nichts anderes übrig, zumal die Krankschreibung hier ja unterbrochen wird. Der Fragesteller lässt sich ja nicht aus Jux beide Knie operieren, das wird wohl auch ein AG einsehen.

Zweimal  29.09.2014, 16:15
@gerdavh
Krankheit ist kein Kündigungsgrund

Das ist ein weitverbreiteter Irrtum:

" Wann kann Ihr Ar­beit­ge­ber we­gen Krank­heit kündi­gen?

Nach der Recht­spre­chung müssen die fol­gen­den drei Vor­aus­set­zun­gen vor­lie­gen, da­mit ei­ne krank­heits­be­ding­te Kündi­gung wirk­sam ist (fehlt auch nur ei­ne die­ser Vor­aus­set­zun­gen, ist die Kündi­gung un­wirk­sam):

Es müssen zum Zeit­punkt der Kündi­gung Tat­sa­chen vor­lie­gen, die die Pro­gno­se wei­te­rer Er­kran­kun­gen des Ar­beit­neh­mers in dem bis­he­ri­gen Um­fang recht­fer­ti­gen. Die­se Vor­aus­set­zung heißt "ne­ga­ti­ve Ge­sund­heits­pro­gno­se".

Es muß fest­ste­hen, daß die zu er­war­ten­den Fehl­zei­ten des Ar­beit­neh­mers zu ei­ner er­heb­li­chen Be­ein­träch­ti­gung der be­trieb­li­chen oder wirt­schaft­li­chen In­ter­es­sen des Ar­beit­ge­bers führen. Ei­ne sol­che In­ter­es­sen­be­ein­träch­ti­gung liegt vor al­lem dann vor, wenn es auf­grund der Fehl­zei­ten des Ar­beit­neh­mers zu Störun­gen des Be­triebs­ab­laufs oder zu er­heb­li­chen Be­las­tun­gen des Ar­beit­ge­bers mit Lohn­fort­zah­lungs­kos­ten kommt.

Sch­ließlich muß ei­ne In­ter­es­sen­abwägung vor­ge­nom­men wer­den. Sie muß zu­guns­ten des Ar­beit­ge­bers aus­ge­hen, d.h. sie muß er­ge­ben, daß ihm bei ei­ner um­fas­sen­den Abwägung der bei­der­sei­ti­gen In­ter­es­sen un­ter Berück­sich­ti­gung der Dau­er des Ar­beits­verhält­nis­ses, der Krank­heits­ur­sa­chen, der Fehl­zei­ten ver­gleich­ba­rer Ar­beit­neh­mer und des Le­bens­al­ter des Ar­beit­neh­mers die oben fest­ge­stell­te Be­ein­träch­ti­gung sei­ner In­ter­es­sen (sie­he Punkt 2.) nicht mehr wei­ter zu­ge­mu­tet wer­den kann.

Wie ge­sagt müssen die­se drei Vor­aus­set­zun­gen al­le­samt vor­lie­gen. Fehlt auch nur ei­ne, ist die Kündi­gung un­wirk­sam."

http://www.hensche.de/rechtsanwalt_arbeitsrecht_handbuch_kuendigung_krankheitsbedingt.html#tocitem1

Es kommt natürlich immer auf die Umstände im Einzelfall an, und daher lässt es sich im vorliegenden Fall schwer abschätzen, wie die Folgen sein können.

StephanZehnt  29.09.2014, 16:31
@gerdavh

Hallo Gerda

Du schreibst ja auch mitunter Tacheles (Zitat - Hallo, wenn ich Deine bislang gestellten Fragen so durchlese, kann ich Dir nur empfehlen, zu einem Psychotherapeuten zu gehen)

Ja und nun zum Thema Meinungen (Zitat - nicht um deine Meinung...).

Wird der Arbeitnehmer aufgrund der gleichen Krankheitsursache innerhalb von sechs Monaten erneut krank, bekommt er die Entgeltfortzahlung gleichfalls nur für insgesamt sechs Wochen.

Der Arbeitnehmer hat am 01.04. einen Bandscheibenvorfall und ist fünf Wochen arbeitsunfähig. Für diese fünf Wochen erhält er sein Entgelt vom Arbeitgeber fortgezahlt. Am 01.07. des gleichen Jahres hat er einen neuerlichen Bandscheibenvorfall und ist für weitere sechs Wochen krank. Der Arbeitnehmer bekommt nur noch für eine Woche (5+1=6 Wochen) sein Entgelt fortgezahlt, weil er aufgrund der gleichen Krankheitsursache (Bandscheibenvorfall) innerhalb von sechs Monaten erneut arbeitsunfähig geworden ist.

Quelle - http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abwicklung/content_09.html

Nun hier geht es um Bandscheibenvorfälle und in Deinem Fall um die beiden Knie.

Aber sicherlich sagt die Gabi P. Rechtsanwältin auch nur ihre Meinung.