Lateral Release und Krankengeld
Hallo, ich habe vor 2 Wochen an meinem rechten Knie ein Lateral Release durchführen lassen. Ich hatte Hoffnung, dass dies nur 3 Wochen der Heilung bedarf. Nun muss ich mir eingestehen, dass es auf 4-5 Wochen hinauslaufen wird.
Ende Oktober will der Doc dann auch mein linkes Knie Operieren und auch ein Lateral Release durchführen.
Nun würde ich gerne wissen ob das Linke Knie auch zu den maximal 6 Wochen zählt ? Bekomme ich dann ab der 1-2 Wochen unter Krankmeldung des Linken Knie's Krankengeld ? Oder ist das eine differenzierte Diagnose ?
Wäre Super wenn mit jemand helfen könnte.
MfG
2 Antworten
Du bekommst insgesamt für beide OP 6 Wochen Lohnfortzahlung und danach dann das Krankengeld von der Krankenkasse.
Laut aussage der Krankenkasse ist rechts und links zu unterscheiden. Habe demnach 2x6 Wochen theoretisch.
Jeder Mensch mit einem entsprechenden Anstellungsvertrag bekommt 6 Wochen lang eine Gehaltsfortzahlung; ist man länger krank, bekommt man Krankengeld von der Krankenkasse. Und es ist logisch, dass diese beiden OP´s als separate Erkankungen eingestuft werden. Es ist nicht so ganz im Rahmen des Normalen, dass in kurzem Abstand beide Knie operiert werden müssen. Bei Dir ist ja sogar so, dass Du zwischendurch wieder arbeitest. Also: Neue OP, neue Krankmeldung!! Mach Dir mal wegen der Gehaltsfortzahlung und des eventuellen Krankengeldes durch Deine Krankenkasse (falls sich die Sache etwas länger hinzieht) keine Sorgen - das läuft alles automatisch. Alles Gute. lg Gerda
Hallo Werner,
nun es dauert mindestens vier Wochen je Seite . Also wird es mit sechs Wochen schwierig. Nach den sechs Wochen bekommst Du Dein Krankengeld von der Krankenkasse. Die Behandlungen gehören zusammen. Es ist ja das gleiche Problem. Der Krankenschein wird nur bei Bedarf nur verlängert. . Nun es ist allerdings auch die Frage was Du beruflich machst Wenn man den ganzen Tag steht und u.U. noch schwer heben muss sieht das anders aus als wenn man im Büro sitzt.
Wichtig ist die Mobilisierung nach der OP.
VG Stephan
http://gelenk-klinik.de/orthopaedische-operation/knieoperation/laterale-retinaculumspaltung.html
Der Krankenschein wird ja nicht verlängert. Ich bekomme erneut eine Erstbescheinigung.
Ich bin im Einzelhandel tätig und stehe und laufe und bücke und hebe eigentlich den ganzen Tag über.
Wie ist das Du schreibst von ca. fünf Wochen. Wenn wir jetzt noch drei Wochen dazu rechnen ist es rund ein Woche bis zum Monatsende des Oktober. Da müsstest Du schon einen sehr sehr guten Chef haben wenn er Dir mit Abstand von wenigen Tagen das zweite mal sechs Wochen Krankengeld bezahlt für die gleiche Erkrankung (Wunschtraum).
Heute bekommt man nicht selten nach "längerer" Krankheit die Kündigung!
Ja das habe ich. Es geht hier um mein Knie und Krankengeld und nicht um deine Meinung. Danke
Habe nun bei der KK nachgefragt und es ist tatsächlich so, dass ich pro Knie 6 Wochen habe, wenn ich zwischen diesen OP's die Arbeit wieder aufgenommen habe.
Hallo Stephan, nun mach mal den armen Fragesteller hier nicht so verrückt. Krankheit ist kein Kündigungsgrund und es handelt sich hier nicht um die gleiche Erkrankung, da es bei der nächsten OP die andere Kniescheibe betrifft. Der AG muss hier eine weitere Gehaltsfortzahlung leisten, da bleibt ihm gar nichts anderes übrig, zumal die Krankschreibung hier ja unterbrochen wird. Der Fragesteller lässt sich ja nicht aus Jux beide Knie operieren, das wird wohl auch ein AG einsehen.
Krankheit ist kein Kündigungsgrund
Das ist ein weitverbreiteter Irrtum:
" Wann kann Ihr Arbeitgeber wegen Krankheit kündigen?
Nach der Rechtsprechung müssen die folgenden drei Voraussetzungen vorliegen, damit eine krankheitsbedingte Kündigung wirksam ist (fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, ist die Kündigung unwirksam):
Es müssen zum Zeitpunkt der Kündigung Tatsachen vorliegen, die die Prognose weiterer Erkrankungen des Arbeitnehmers in dem bisherigen Umfang rechtfertigen. Diese Voraussetzung heißt "negative Gesundheitsprognose".
Es muß feststehen, daß die zu erwartenden Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers führen. Eine solche Interessenbeeinträchtigung liegt vor allem dann vor, wenn es aufgrund der Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu Störungen des Betriebsablaufs oder zu erheblichen Belastungen des Arbeitgebers mit Lohnfortzahlungskosten kommt.
Schließlich muß eine Interessenabwägung vorgenommen werden. Sie muß zugunsten des Arbeitgebers ausgehen, d.h. sie muß ergeben, daß ihm bei einer umfassenden Abwägung der beiderseitigen Interessen unter Berücksichtigung der Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Krankheitsursachen, der Fehlzeiten vergleichbarer Arbeitnehmer und des Lebensalter des Arbeitnehmers die oben festgestellte Beeinträchtigung seiner Interessen (siehe Punkt 2.) nicht mehr weiter zugemutet werden kann.
Wie gesagt müssen diese drei Voraussetzungen allesamt vorliegen. Fehlt auch nur eine, ist die Kündigung unwirksam."
http://www.hensche.de/rechtsanwalt_arbeitsrecht_handbuch_kuendigung_krankheitsbedingt.html#tocitem1
Es kommt natürlich immer auf die Umstände im Einzelfall an, und daher lässt es sich im vorliegenden Fall schwer abschätzen, wie die Folgen sein können.
Hallo Gerda
Du schreibst ja auch mitunter Tacheles (Zitat - Hallo, wenn ich Deine bislang gestellten Fragen so durchlese, kann ich Dir nur empfehlen, zu einem Psychotherapeuten zu gehen)
Ja und nun zum Thema Meinungen (Zitat - nicht um deine Meinung...).
Wird der Arbeitnehmer aufgrund der gleichen Krankheitsursache innerhalb von sechs Monaten erneut krank, bekommt er die Entgeltfortzahlung gleichfalls nur für insgesamt sechs Wochen.
Der Arbeitnehmer hat am 01.04. einen Bandscheibenvorfall und ist fünf Wochen arbeitsunfähig. Für diese fünf Wochen erhält er sein Entgelt vom Arbeitgeber fortgezahlt. Am 01.07. des gleichen Jahres hat er einen neuerlichen Bandscheibenvorfall und ist für weitere sechs Wochen krank. Der Arbeitnehmer bekommt nur noch für eine Woche (5+1=6 Wochen) sein Entgelt fortgezahlt, weil er aufgrund der gleichen Krankheitsursache (Bandscheibenvorfall) innerhalb von sechs Monaten erneut arbeitsunfähig geworden ist.
Quelle - http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abwicklung/content_09.html
Nun hier geht es um Bandscheibenvorfälle und in Deinem Fall um die beiden Knie.
Aber sicherlich sagt die Gabi P. Rechtsanwältin auch nur ihre Meinung.
Zwischen den Op's, werde ich arbeiten. Bist du dir sicher, dass ich für beide seiten nur 6 Wochen bekomme ?