Worum handelt es sich bei Rollstuhlpflichtigkeit?
Wer kann so etwas festlegen? Ich habe heute zum ersten Mal davon gehört, dass es so etwas gibt.
4 Antworten
Es handelt sich um die Pflicht der Krankenkassen, bei Bedarf und Vorliegen der Voraussetzungen einen Rollstuhl zur Verfügung zu stellen Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Rechtsanspruch Rollstühle sind Hilfsmittel i. S. § 33 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch. Das Hilfsmittelverzeichnis der deutschen Gesetzlichen Krankenversicherung listet etwa 1300 „leistungspflichtige“ Einzelmodelle des Handels auf. Damit die Kosten für den Rollstuhl von der Krankenkasse übernommen werden können, ist ein ärztliches Attest mit genauer Modellangabe und medizinischer Begründung erforderlich. http://de.wikipedia.org/wiki/Rollstuhl#Leistungspflicht_der_Gesetzlichen_Krankenversicherung_.28GKV.29
Es ist allgemein von Patienten die Rede, die "rollstuhlpflichtig" werden.
Beispiel:
"Arteriosklerose
Leistungsbeeinträchtigung, eingeschränkte Mobilität bis hin zur Rollstuhlpflichtigkeit und Bettlägerigkeit.
(http://barrierefrei.de/information/Handicaps/Arteriosklerose.html)
Das Wort "Pflicht" bedeutet natürlich nicht, dass jemand rechtlich verpflichtet ist, einen Rollstuhl zu benutzen.
Rollstuhlpflichtigkeit weist lediglich darauf hin, dass die Person auf einen Rollstuhl angewiesen ist.
Bedeutet ohne Rollstuhl geht nichts mehr. Vergleiche: "reanimationspflichtig", "dialysepflichtig" etc.
Das höre ich auch das erste mal und ich habe fast 10 Jahre im körperbehinderten Bereich gearbeitet.