ab wann kann man schmerzensgeld wegen ruhestörung beantragen....WICHTIG BITTE
meine nachbarin mäht den rasen 2 mal am tag manchmal auch 3 mal. das ist ernstgemeint, ich weiß das ist unglaublich aber das stimmt, ich schwöre... egal ob ich lernen muss von der arbeit kommt immer ist die in ihrem großen garten und mäht. und der garten ist ungefähr so groß wie ach ich weiß net halt groß. und ich habe seit einer woche tinnitus war auch schon beim HNO und der hat gesagt das das von zuviel lärm entstehen kann. ich habe aber kein lärm ich bin studentin job nebenbei ein bissi in H un M und geh zur uni mehr nicht. Nur lärm wenn ich auf meinter terasse liege, ich will niemanden was unterstellen aber ich glaube meine Ohrgeräusche/tinnitus kommt vom dauernden , lauten Rasenmähen meiner Nachbarin, der Arzt hat gesagt es kann sein das es nicht mehr weggeht ich muss jetzt Cordison nehmen, ich finde es nicht so schlimm (gibt schlimmers) aber trotzdem kotzt die mich nur noch an was mein ihr????
kann es sein mein tinnitus kommt von der
wie kann ich vorgehen
das ist nicht mehr auszuhalten
ich hoffe jeden Tag es regnet , dass sie nicht rausgeht und mäht
die anderen nachbaren kriegen auch die Kriese
und ganz vergeßen : die hexelt ja auch noch nebenbei , es ist echt schlimm
12 Antworten
der Mieter hat das Recht darauf, in seiner Wohnung ungestört zu leben. Deshalb kann er sich gegen unzulässigen Lärm wehren (LG Hamburg WM 84, 79). Das gilt insbesondere für nächtlichen Lärm. Die nächtlichen Ruhezeiten - nach 22 Uhr - sind gesetzlich (Immissionsverordnung der Länder) besonders geschützt.
Was kann der Mieter tun, wenn er durch unzulässigen Lärm gestört wird?
Er kann gegen den vorgehen, der den Lärm verursacht, vorausgesetzt, die Störung beruht nicht auf der Hellhörigkeit des Gebäudes, sondern auf rücksichtslosem Verhalten der Mitbewohner (OLG Düsseldorf ZMR 97, 181). Hilft ein Gespräch nicht, kann er u. U. vor Gericht klagen (OLG Düsseldorf DWW 97, 149) oder eine einstweilige Verfügung beantragen.
Der Mieter muss sich nicht selbst um den Lärm kümmern. Er kann von seinem Vermieter verlangen, dass dieser dafür sorgt, dass der Lärm aufhört. Hierzu ist der Vermieter nach dem Mietvertrag verpflichtet, denn er muss die Wohnung in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand halten, auch wenn damit hohe Kosten verbunden sind (LG Hamburg WM 84, 79). Auch hier kann der Mieter sich von einem Mieterverein unterstützen lassen.
Der Mieter kann die Miete kürzen.
Der Mieter kann die Wohnung fristlos kündigen, wenn der Lärm so stark ist, dass er die Gesundheit des Mieters gefährdet.
Was kann der Vermieter tun, wenn sein Mieter mit unzulässigem Lärm stört?
- Er kann den lauten Mieter auf Unterlassung verklagen.
- Er kann von ihm Schadensersatz fordern, etwa wenn andere Mieter die Miete wegen des Lärms gekürzt haben.
- Er kann dem lauten Mieter kündigen (nach Abmahnung und ggf. fristlos).
Quelle: mieterschutzbund
ich wohne in eine neubausiedlung, ich zahle keine miete , das ist das haus von meinem papa der ist im ausland, das ist die nachbarin von mir( eigenes Haus) geht das da auch??? meine 2 kommilitonen wohnen auch mit drin ,die würden ja auch vor gericht aussagen. Geht das dann auch??
Nein.
Der Tipp ist zwar durch und durch richtig, dürfte aber kaum eine zeitnahe Lösung implizieren.
Gespräche, Anzeigen, Klagen... bis da mal was konkret wird, wohnst du längst woanders! Die Mühlen der Behörden mahlen nämlich noch viel langsamer als du ahnst.
ich wohne in eine neubausiedlung, ich zahle keine miete , das ist das haus von meinem papa der ist im ausland, das ist die nachbarin von mir( eigenes Haus) geht das da auch??? meine 2 kommilitonen wohnen auch mit drin ,die würden ja auch vor gericht aussagen. Geht das dann auch??
der erste Ansatz ist immer ein ruhiges Gespräch mit der Nachbarin, wenn das nicht hilft das Ordungsamt bzw. die Polizei (solltest Dir auch ein Protokoll mit den genauen Zeiten und der Art der Störung anfertigen), falls das nix bringt hilft nur noch eine Anzeige.
danke shadow, flash movie
Doch natürlich kannst Du dagegen vorgehen.
Es ist unzulässig, mehr Lärm als nötig zu machen. Egal zu welcher Zeit. Zu manchen Zeiten ist sogar jeder Lärm verboten.
Das ergibt sich aus dem Nachbarrecht.
Du hast einen Unterlassungsanspruch gegen die Dame. Nimm Dir einen RA.
Schmerzensgeld wegen des Tinnitus wirst Du aber wohl nicht kriegen, weil Du die Kausalität nicht nachweisen kannst.
solange das in den erlaubten Zeiten passiert kannst du gar nichts machen, außer ein freundliches Gespräch suchen. Wenn der Mähwahn nicht aufhört musst du dir halt ne neue ruhige Bleibe suchen.
Nur dummerweise weiß man ja vor dem Einzug selten, was man für marottige Nachbarn kriegt. Ist keine Lösung.
trotzdem kann man nicht den ganzentag rasen mähen, auch wenns nicht innerhalb der ruhezeit ist. wenn dein nachbar stundenlang mit nem hammer an deine wand klopft, würde dich das auch nerven.
Nerven schon, nur wenig Handhabe...außer einem freundlichen Gespräch...
Es gibt entweder eine Hausordnung oder in der Gemeindeordnung sind die Ruhezeiten angegeben. Erkundige Dich danach.
Schmerzensgeld?
Ja, geh vor Gericht. Die Richter werden sich vor Lachen den Bauch halten und Schmerzensgeld von Dir verlangen, weil ihnen nun der Bauch wehtut.
Du solltest dringend zum Arzt gehen und Dich behandeln lassen, damit Deine Nerven wieder hergestellt werden.
Solange sich Deine Nachbarin mit dem Rasenmäher in den den gesetzlichen Zeiten bewegt, kannst Du nichts unternehmen. Brisant wird es erst in den sog. Ruhezeiten (meist ab 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen - steht aber in der Kommunal- bzw. Gemeindesatzung). Und der Tinnitus kann auch von der Lautstärke in der Uni bzw. auch vom Verkehr auf der Straße kommen...
Das ist eigentlich der beste Beitrag hier. Geh zu Deinem Vermieter, drohe mit Mietkürzung, dann wird der mal mit der Frau reden, und Du machst Dir nicht die Finger schmutzig. Aber: Steiger Dich da jetzt bloß nicht so rein, ist schlecht bei Tinnitus!