Assistenzarzt daten, rechtliche Lage?
Hallo,
heute war ich in der Klinik und wurde von einem Assistenzarzt behandelt. Irgendwie mussten wir beide die ganze Zeit lachen und er neckte mich ein wenig, machte Witze und verschrieb mir am Ende eine Augensalbe, die den gleichen Wirkstoff hatte wie die Augentropfen, die ich seit einigen Tagen nehme, was ich ihm bei der Anamnese bereits gesagt hatte. Ich meinte, dass ich schon eine andere Salbe nehme, doch er bestand darauf, sie trotzdem zu verschreiben.
Auf dem Rezept steht ja immer der Name vom behandelnden Arzt, weshalb ich ihm auf Social Media geaddet habe und irgendwie vermute, dass es ihm bei dem Rezept vor allem darum ging, seinen Namen zu zeigen. Er hat mich innerhalb von 2 Minuten angenommen.
Da er mich nicht mehr behandeln wird, wollte ich fragen, ob rechtlich etwas gegen eine sexuelle Beziehung sprechen würde.
7 Antworten
selbst in einer Beziehung dürfte er dich weiter behandeln
ist doch kein Abhängigkeitsverhältnis wie Schüler/Lehrer
dann befass dich nochmal mit dem Gesetz @peterobm
Natürlich düfte er das. Ihr steht ja nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis oder wo der eine objektiv sein muss gegenüber dem anderen. Wäre er ein Polizist beispielsweise der gegen dich ermittelt. Jeder Arzt behandelt mit Sicherheit auch seine Famile.
Bei der Behandlung von Familienmitgliedern gibt es zwar keine rechtlichen Probleme. Dennoch machen Ärzte das nicht automatisch und auch nicht immer gern. Zum einen, weil es nicht ohne Grund Fachärzte für diverse Bereiche gibt und die meisten einsehen, dass sie das, was außerhalb ihres Fachbereichs liegt, nicht zwingend optimal und auf dem neusten Stand der Wissenschaft selbst behandeln können. Zum anderen, weil in schwereren Fällen auch die eigene emotionale Beteiligung nicht unbedingt zu optimalen Ergebnissen führt (z.B. bei Operationen).
Das aber nur so als kleiner Exkurs, der mit der eigentlichen Fragestellung nicht wirklich was zu tun hat ;).
Ich sagte auch mit Sicherheit, nicht zu 100%. Und dass ein Arzt sich auf seinen Fachbereich beschränkt und seine Grenzen kennt, habe ich mal vorausgesetzt. ;)
Ich habe meine Patientin geheiratet - etwas später dann war ich ihr Patient. :-D
Süß! Erzähl mal! Wie kam es dazu?
Selbstverständlich ist auch mir professionelle Distanz wichtig, nur das eine mal hatte ich keine Chance.
Wir haben 3 Monate nach dem ersten Blickkontakt geheiratet - das ist nun schon über 2o Jahre her.
Meine Frau wollt nie einen Arzt heiraten..
Woran hast du gemerkt, dass da mehr ist?
Das Wahnsinns Gefühl kann ich bis heute nicht in Worte fassen. :-D Es hat auf beiden Seiten "geknallt".
Seelenverwandt?
Habt ihr euch dann auch über Privates unterhalten?
Später dann. **grinst**
Wie habt ihr danach Kontakt aufgenommen? Bin nämlich gerade am Überlegen, wie ich ihn anschreiben soll...
Ich schließe jetzt die Akte, weil das ist privat.
Och menno. Kannst du mir einen kleinen Tipp geben? Hab dir ne Anfrage auf gutefrage geschickt. Du kannst mir gerne privat schreiben.
Tipp:
Interpretiere nicht so viel in eure Begegnung hinein, ich kann an seinen Reaktionen kein besonderes Interesse erkennen.
Seinen Namen hätte er dir auch kostenlos geben können, das Medikament zahlt nämlich deine Krankenversicherung.
Heißt das, du würdest ihn nicht anschreiben?
Stimmt nicht ! 174c StGB ist zu beachten
Da geht es quasi um Nötigung, Ausnutzen des Verhältnisses. Und das ist hier kein Stück gegeben. Hätte er sexuelle Handlungen gefordert als Gegenwistung der Behandlung wäre 174c zu tragen gekommen.
Person, die ihm wegen einer geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung einschließlich einer Suchtkrankheit oder wegen einer körperlichen Krankheit oder Behinderung zur Beratung, Behandlung oder Betreuung anvertraut ist, unter Mißbrauch des Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer Person, die ihm zur psychotherapeutischen Behandlung anvertraut ist, unter Mißbrauch des Behandlungsverhältnisses vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt.
Inwiefern würde der Arzt denn hier die Behandlung missbräuchlich einsetzen, damit es zu sexuellen Handlungen kommt? Soll er drohen, keine weiteren Rezepte für die ohnehin nur so halb erwünschte Augensalbe auszustellen, oder was ;)?
upps... das sollte nicht unter diesem Beitrag stehen. Mein Fehler. WWar so im schreiben drinn XD
Rechtlich spricht nichts dagegen. Bleibt maximal die Frage, ob du nicht etwas viel in das Rezept und das Annehmen der Anfrage hineininterpretierst.
Das kann natürlich sein. Aber wenn ihm gar nichts an mir läge, würde er mich nicht annehmen bzw. müsste er alle Patienten annehmen.
Nicht zwingend. Das Annehmen von Anfragen in sozialen Netzwerken ist für einige Menschen auch eher so eine Art Automatismus oder pure Neugier (mit der Annahme sieht man ja meist mehr vom Profil des Anfragenden). Es ist also gut möglich, dass die Annahme vor allem daher kommt, dass er sich fragt, wer das ist und er das einfach nur auf diesem Weg rausfinden möchte...
Das kann natürlich sein.
Auch Ärzte sind in erster Linie Menschen, Du stehst in keinem Abhängigkeitsverhältnis zu ihm, er ist nun nicht mehr Dein Behandler , was spricht dagegen?
Hoffentlich interpretiere ich nicht zu viel.
Das..ist das nächste Problem..
Spricht rechtlich nichts dagegen.
Nunja, das ist ja kein „Lehrer - Schüler Verhältnis“ Also spricht auch nichts dagegen. Viel Glück😉
Echt?