Von Ausbildung zu ALG 1, Vorgehensweise AOK?
Hey, eine Freundin hat ihre 3-jährige Ausbildung abgeschlossen und ist momentan arbeitsuchend und bekommt in der Zeit ALG 1, da Sie durch die abgeschlossene Ausbildung Anspruch darauf hat. Wie ist es denn bezüglich der Krankenkasse? Sie war während der Ausbildung bei der AOK eigenversichert und hat demzufolge standardmäßig die Beiträge beglichen, hat aber nach der Ausbildung einen direkten Übergang zu ALG 1 gemacht, jedoch bisher nicht mit der AOK kommuniziert. Aber ich habe gelesen, dass bei ALG 1 die Krankenversicherungsbeiträge von der Arbeitsagentur beglichen wird und somit alles in Ordnung sei. Es ist somit weiterhin ein sauberer Verlauf, wo keine Konsequenzen o.ä. zu erwarten sind. Das habe ich ihr gesagt. Aber ich will ungern Quatsch erzählt haben und suche nun eine Bestätigung bzw. Korrektur, damit ich mein Gesagtes rechtzeitig korrigieren kann. Danke!
3 Antworten
Hallo,
wenn sie bereits den Alg-Bewilligungsbescheid hat, dort die richtige von 11 verschiedenen AOKn angegeben ist und die Lücke zwischen Ausbildungsende und Alg-Beginn maximal einen Monat beträgt, ist alles ok.
Sonst sollte man spätestens 1 Monat nach Ausbildungsende die Krankenkasse informieren. Oft wartet die Krankenkasse dann ab, bis die Meldung der Agentur für Arbeit dort vorliegt.
Gruß
RHW
Die BA übernimmt die Beitragszahlung.
Aber zwischen Abmeldung durch den Arbeitgeber und Anmeldung vom Amt kann eine Zeit vergehen. Deshalb sollte man die AOK über den Wechsel telefonisch informieren.
Andernfalls riskiert man, dass das Versicherungsverhältnis ungeklärt ist und eine automatische Beitragseinstufung nach § 188 SGB V erfolgt.
Die würde zwar nach Klärung rückgängig gemacht werden, aber diesen Ärger kann man vermeiden.
Hey, hast du gut geschrieben. Danke.
Ein Blick in ihren ALG - 1 Bewilligungsbescheid hilft da weiter, denn da steht auch ob und wenn ja bei wem sie KV - ist und dahin werden dann auch die Beiträge von der Agentur für Arbeit überwiesen.