Adipositas-OP/Magenverkleinerung - ab welchem BMI wird sofort operiert?
Hallöchen,
habe vor ein paar Monaten gehört, dass ab einem BMI von 60 nicht mehr lange gefackelt wird, sondern sofort operiert.
Jetzt habe ich ein paar mal gelesen, dass das ab 50 der Fall ist, was stimmt denn nu?
Und ist es dann nur so, dass man das MMK nicht machen brauch und die Krankenkasse trotzdem erstmal entscheiden muss, oder dass sofort operiert wird und die Krankenkasse das dann bezahlen muss? Habe nämlich von beidem schon gehört.
10 Antworten
Bitte wende Dich an das Krankenhaus Stuttgart Bad Cannstatt. Ich selbst bin dort mit einem BMI >50 binnen 4 Wochen operiert worden. Cannstatt operiert, da bei diesem BMI Gefahr für Leib und Leben besteht, OHNE die Kostenzusage der Krankenkassen. Die wird nämlich bei einem derart hohen BMI nicht zwingend benötigt. Möglich ist das aufgrund der S3 Leitlinien. Es gibt mittlerweile auch Anwälte, die die Operation ab BMI 50 für Dich einfordern können. In FfM gibt es einen speziellen Adipositasanwalt, der nur solche Dinge macht. Aber der direkte Kontakt mit dem Klinikum bringt Dich schneller ans Ziel.
Hallo ich hätte mal ein paar Fragen ich muss mich da auch melden. Und wollte fragen wie es dir da so ging
Ein Antrag muss gestellt werden, jedoch sparst Du Dir nur die einzelnen Schritte wie psyschische Untersuchung oder Sport.
es ist auch davon abhängig wo und wie Du versichert bist. Eine PKV wird in der Regel bei nemm BMI von ü 40 bereits sofort zusagen, bei einer GKV kann - muss aber nicht - das länger dauern...
Von einer "Sofort-Op."ist mir auch nichts bekannt. Ich weiss nr, dass man hier in Hamburg-Eppendorf z. B. auch erst alle Stationen durchlaufen muss, Beratung, Ernährungskurs usw. Wenn das alles nichts gebracht hat....dauert etwa 6 Monate, dann wird nach einer nochmaligen Beratung mit den Entsprechenden Ärzten ein Antrag bei der KK wegen einer bariatrischen Operation gestellt. Das dauert aber auch noch 2-5 Monate, bis der Antrag durch ist. Erst dann kann eine Op. in Angriff genommen werden. Und auch dann bekommst du den Op-Termin nicht von heute auf morgen.
Das Multimodale Konzept beinhaltet doch das, was ich eben geschrieben habe.......lies das mal richtig durch
Du irrst, der Antrag gem. §13,3a SGB V, was du meinst, gilt nur dann als genehmigt, wenn nichts seitens der Kasse geschieht und du alle Unterlagen vollständig hattest. Wenn die Krankenkasse dich zum Medizinischen Dienst schickt- oder die Unterlagen- gilt die Frist von 5 Wochen und wenn du Unterlagen nicht eingereicht hast, nachreichen musst oder gegen den ablehnenden Bescheid Widerspruch einlegst- dann kann das Ganze sehr wohl bis zu 6 Monaten dauern. Geht es vor das Sozialgericht sogar noch länger.
Die schnellere OP gibt es tatsächlich bei einem BMI von 50, so war es bei mir auch, allerdings musste ich trotzdem noch das MMK machen, und ich habe noch 4 Wochen warten müssen, bis ich die Genehmigung von der Krankenkasse hatte, das war vor 2 Jahren.Jetzt ist es so, das die Wartezeit nur noch 2 Wochen betragen darf, bis die Kasse Bescheid geben muss
Die S3-Leitlinien besagen,dass ab BMI 60 auf das vorherige MMK (Sport+Ernaehru. ngsbearatung+psychologische Untersuchung) verzichtet werden kann,weil sie alleine nicht mehr erfolgversprechend sind. Ein Antrag auf Uebernahme der OP-Kosten muss trotzdem gestellt werden, von einer Sofort-OP habe ich (bin selbst operiert) noch nichts gehoert. Die ist nur dann ueblich,wenn es nach der OP zu Problemen kommen sollte und z.B. nochmal ein Umbau vom Schlauchmagen zum Magenbypass erforderlich ist (denn dann ist die OP tatsaechlich medizinisch notwendig und somit uebernahmepflichtig).
Manche Krankenkassen begeben sich uebrigens auf Dummenfang,weil die die Kosten so einer OP gerne sparen wuerden. Von daher ist es auf jeden Fall ratsam,sich die S3-Leitlinien und auch die Paragraphen des SGB V mal zu Gemuete zu fuehren,da die Krankenkassen nicht Wildwest spielen und "Frei Schnauze" entscheiden duerfen. So gibt es beispielsweise eine 5-Wochen-Frist nach der Antragsabgabe,nach er ein Antrag automatisch als genehmigt gilt, egal was der meist eingeschatete Amtsarzt sagt. Bei mir hat die Krankenkasse die Antragsbearbeitung auch hinausgezoegert und ich konnte so die Genehmigung durchboxen,weil ich die Gesetzeslage kannte.
Ja das MMK ist Pflicht, mit einer Ausnahme, um die ging es mir in der Frage :)
Vom MMK weiß ich ja alles, hab ich schon alles gemacht.
Es darf keine 2-5 Monate dauern, nach einer Frist von 3 Wochen gilt der Antrag als bewilligt, auch wenn die Krankenkasse darauf eine Absage schickt.